GD Holz begrüßt geplante Reform des Insolvenzrechts

Mi

21

Okt.

2015

Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz ) bewertet den Regierungsentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts außerordentlich positiv. Dieser Regierungsentwurf liegt nunmehr seit dem 29. September vor. Der GD Holz begleitete dieses Verfahren bereits seit einigen Jahren und setzt sich mit Nachdruck für die Reform ein, die nun greifbar ist und nach Auffassung des Verbandes in die richtige Richtung geht.

Die vorgesehene Gesetzesänderung erfüllt viele Forderungen, die seitens der Wirtschaft gestellt worden sind. Besonders wichtig aus Sicht der Gläubiger ist die Verkürzung der Anfechtungsfrist auf vier Jahre (von aktuell zehn Jahren für sogenannte Deckungshandlung). Zudem soll der Insolvenzverwalter künftig die umfassende Beweislast für das Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen tragen, wenn mit dem Schuldner Zahlungsvereinbarungen getroffen oder Erleichterungen gewährt worden sind. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch der Schutz der erhaltenen Leistungen, wenn der Gläubiger seine Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung realisiert hat. .... weiter lesen >>>

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



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