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Meisterschule für Handwerker aus Kaiserslautern wurde als Bildungsstätte von Holzbau Deutschland anerkannt

Do

10

Mär.

2016

Die Meisterschule für Handwerker aus Kaiserslautern ist die siebte Meisterschule, die von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes im Rahmen der „Offensive Aufstiegsqualifizierung – vom Gesellen zum von Holzbau Deutschland anerkannten Zimmermeister“ anerkannt wurde. Die Übergabe der Urkunde erfolgte Anfang Februar 2016 auf der Messe DACH+HOLZ International 2016 in Stuttgart durch den Vorsitzenden von Holzbau Deutschland, Peter Aicher (r.), an Oberstudiendirektor Eckhard Mielke (m.) und Ausbildungsmeister Karl Jung (l.).

Gerrit Horn, Obermeister der Zimmerer-Innung Westpfalz und Vorstandsmitglied von Holzbau Deutschland, erklärte in diesem Zusammenhang: „Die Meisterschule zeichnet sich seit Jahren durch ein hohes Qualitätsniveau in der Meisterausbildung im Zimmererhandwerk aus. Auch der Kontakt, den die Meisterschule zur Innung pflegt, ist ein Beleg dafür, dass hier praxisgerecht ausgebildet wird. .... weiter lesen >>>



Drei Jahre Holzhandelsverordnung

Do

10

Mär.

2016

Seit März 2013 gilt in der EU die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR). Sie verbietet den Import und Handel mit illegal eingeschlagenem Holz und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Nach drei Jahren Geltungsdauer zeigt sich, dass der Anspruch, durch die Verordnung einen Beitrag zum globalen Schutz der Wälder zu leisten , erste Erfolge zeigt.

„Die Zahl der Prüfanfragen ist bei uns in den letzten Jahren stark gestiegen“, sagt Dr. Gerald Koch, am Thünen-Institut in Hamburg Experte für die mikroskopische Holzartbestimmung. „2013 hatten wir rund 350 Einsendungen, im Jahr darauf 470 und 2015 haben wir knapp 600 Einsendungen gutachterlich bearbeitet.“ Noch deutlicher war der Anstieg in der Genetik, mit der sich neben einer genaueren Artbestimmung in einigen Baumgattungen vor allem die Holzherkünfte überprüfen lassen. Von 160 Gutachten im Jahr 2013 stieg die Zahl auf 399. Der Hauptanteil der Einsendungen kam von Holzhandelsunternehmen, gefolgt von Behörden, NGOs und Privatpersonen. Die Thünen-Wissenschaftler schließen daraus, dass die Importeure von Holz und Holzprodukten zunehmend sichergehen wollen, dass die Deklarationen von Holzart und -herkunft korrekt sind. Dies gehört zu den Sorgfaltspflichten, die sie gemäß EUTR erfüllen müssen. Zwar ist das Thünen-Institut keine Kontrollbehörde – diese Aufgabe nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wahr – doch hier sitzen die Experten, die im Zweifelsfall genau und gerichtsfest Proben analysieren können. Dieses umfassende Fachwissen, gebündelt im Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte, ist in Deutschland und Europa einmalig. So wundert es nicht, dass zunehmend auch aus anderen europäischen Staaten und selbst aus den USA Anfragen in Hamburg eingehen. .... weiter lesen >>>

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



Wurmi