Handwerksfirmen könnten nach der Neuordnung der Rundfunkgebühren drastisch höhere Kosten zukommen



Der Nordrhein-Westfälische Handwerkstag (NWHT) warnt vor zusätzlichen Belastungen aus der anstehenden Neuordnung der Rundfunkgebühren. Entgegen der versprochenen Entlastung des Mittelstandes droht nun eine massive Mehrbelastung gerade kleinerer und mittelgroßer Unternehmen. Im einzelnen kritisiert die Kammer an der geplanten Neuregelung die Benachteiligung von Filialbetrieben, von Unternehmen mit Teilzeitbeschäftigten, die überproportionale Belastung von Firmen mit großem Fuhrpark und die Diskriminierung von Berufsbildungseinrichtungen Nach aktuellen Berechnungen der Handwerkskammer mit Hilfe ihres Gebührenvergleichsrechners kann die Mehrbelastung im Einzelfall bis zu mehreren Zehntausend Euro betragen.

Stark betroffen wären insbesondere Filialbetriebe, da die Beitragsstaffelung nach Zahl der Beschäftigten künftig für jede einzelne Filiale separat Anwendung finden soll. Als "unverständlichen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot" bezeichnet NWHT-Präsident Prof. Wolfgang Schulhoff die Schlechterstellung gegenüber gleichgroßen Unternehmen, die an nur einem Standort produzieren.

Zahlreiche Handwerksunternehmen haben einen großen Fuhrpark, aber in keinem oder nur wenigen Firmenfahrzeugen Radiogeräte installiert. Eine Gebührenpflicht je Fahrzeug ungeachtet der konkreten Ausstattung mit oder ohne Empfangsgerät entbehre "jeder Grundlage", so Schulhoff weiter. Im Einzelfall könne sich dadurch der künftige Rundfunkbeitrag für einen Handwerksbetrieb "mehr als verzehnfachen."

Auch eine Mehrbelastung mit Rundfunkgebühren für Unternehmen, die mehr Menschen in Teilzeit beschäftigen, findet im Handwerk keine Billigung. "Teilzeitbeschäftigung muss in Vollzeit-Äquivalente umgerechnet werden", verlangt Schulhoff. Dem politisch gewollten Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehe eine derartige soziale Benachteiligung diametral entgegen.

Schließlich müsse für alle Berufsbildungseinrichtungen, "da sie Hörfunk und TV pädagogisch auf die gleiche Weise nutzten, derselbe Gebührenstandard gelten wie für allgemeinbildende Schulen, nämlich höchstens ein Rundfunkbeitrag pro Monat," komplettierte NWHT-Präsident Schulhoff die Liste der Monituren am Gebührenmodell. Der NWHT hat sich an die Landesregierung mit einer Eilnote gewandt und dringt auf deutliche Modifizierungen im Rundfunkstaatsvertrag.

Für ihre Mitgliedsunternehmen halten die NRW-Handwerkskammern außerdem einen Rundfunkgebühren-Rechner im Internet vor; so z.B. die Handwerkskammer Düsseldorf unter www.hwk-duesseldorf.de

Fallbeispiele aus dem Handwerkskammerbezirk Düsseldorf:
1. SHK-Unternehmen aus Düsseldorf mit 13 Mitarbeitern und zehn Fahrzeugen, davon bislang keines gebührenpflichtig (da ohne Radioausstattung). Bezahlt bisher 69,12 Euro an Rundfunk-gebühren jährlich. Ab 2013 soll er 793,92 € p.a. bezahlen - eine Steigerung um 1147 Prozent.
2. Gebäudereinigung, Wuppertal, mit 1 Filiale, 79 Beschäftigten (überwiegend in Teilzeit) - und 5 Fahrzeugen (bisher 1,33 kostenpfl.) bezahlt jetzt 115,20 Euro - ab 2013 1323,13 €; eine Steigerung um 1148 Prozent.
3. Ein Tischlerunternehmen in Krefeld mit sechs Beschäftigten und vier Fahrzeugen, davon eines mit Radio, bezahlt jetzt 69,12 und soll ab 2013 287,61 € bezahlen. Steigerung: 316,1 %.
4. Bäckerei aus Kamp-Lintfort mit einer Filiale, 9 Beschäftigten und 3 Fahrzeugen: derzeit 215,76 €, ab 2013: 431,23 € - eine glatte Verdoppelung.
5. Parkettleger aus Düsseldorf mit 5 Beschäftigten und drei Fahrzeugen: Anstatt 138,24 € würden ab 2013 215,69 € fällig - ein Plus von 56 %.
Autor:
Holzi am 15. Dez. 2010 um 09:23 Uhr
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