„Bei notwendigen Waldarbeiten nehmen wir jetzt schon Rücksicht auf die künftige Waldentwicklung im geplanten Nationalpark. Wir stimmen deswegen den Holzeinschlag, der noch in diesem Jahr in der Nationalparkkulisse durchgeführt wird, in enger Zusammenarbeit mit Naturschutz und Forstwirtschaft ab. Jede einzelne Maßnahme wird gemeinsam von den Forstbehörden und Vertretern des Planungsteams für den Nationalpark vor Ort besichtigt und naturschutzfachlich geprüft“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Donnerstag (1. August 2013) in Stuttgart.
Am 18. Juni 2013 hat der Ministerrat den Gesetzentwurf zu Errichtung des Nationalparks Schwarzwald zur Anhörung freigegeben. Bis der Landtag allerdings über die Einrichtung eines Nationalparks entscheidet, werden voraussichtlich noch mehrere Monate vergehen. Schon jetzt stellt jedoch die Bevölkerung den örtlichen Forstbehörden in der Nationalparkkulisse Fragen zur Bewirtschaftung der in den Nationalpark übergehenden Waldflächen. Der Landesbetrieb ForstBW sowie die Kommunalwaldbetriebe der Städte Baden-Baden und Bühl sehen ohnehin die Notwendigkeit, die laufende Bewirtschaftung der Waldflächen in der Nationalparkkulisse auf die Ziele des Nationalparks abzustimmen. So werden im Rahmen der durch ForstBW praktizierten naturnahen Waldwirtschaft die Maßnahmen aus der Bewirtschaftungsplanung bevorzugt, die mit den Zielen eines Nationalparks weitgehend konform sind. Im zukünftigen Nationalpark Schwarzwald soll die Waldentwicklung im Wesentlichen der Förderung der natürlichen Baumarten im Nordschwarzwald – vorwiegend der Tanne und der Buche – und damit auch dem langfristigen Schutz angrenzender Waldbesitzer vor Borkenkäferkalamitäten dienen. Die Methoden für diese Waldentwicklung wurden unter Mitwirkung regionaler Experten bereits im letzten Jahr im Regionalen Arbeitskreis „Waldumbau und Borkenkäfer“ erarbeitet. Diese Methoden umfassen unter anderem, wo möglich, die Begünstigung vorhandener Tannen und Buchen oder die Pflanzung dieser Baumarten. Die Maßnahmen können zugleich dem Schutz bedrohter Tierarten dienen. So kann etwa über die Lichtstellung geschlossener Fichtenbestände das Gedeihen der Beerkrautschicht wie der Heidelbeere gefördert werden, die wiederum den Auerhühnern und seiner Jungenaufzucht zu Gute kommt. „Es geht nicht darum, den Nationalpark bereits vor einem entsprechenden Landtagsbeschluss umzusetzen. Vielmehr sollen Maßnahmen der Waldbewirtschaftung so durchgeführt werden, dass für den Nationalpark wertvolle Strukturen erhalten werden. Die regulär geplanten Maßnahmen, die den Nationalparkzielen nicht entgegenstehen, können daher wie geplant umgesetzt werden“, so Minister Bonde.
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