Die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR) und der Bundesverband der Deutschen Säge- und Holzindustrie (DeSH) fordern Naturschutz im Einklang mit den Bedürfnissen der Bürger und der regionalen Wald- und Holzwirtschaft – und liefern Kompromissvorschläge.
Holz und Fläche sind in Deutschland wertvolle Ressourcen. Die Landesregierung müsse sich daher genau überlegen, unter welchen Rahmenbedingungen ein Nationalpark noch den Prämissen der Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz entspricht, schreiben die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR) und die Deutsche Säge- und Holzindustrie (DeSH) in ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der baden-württembergischen Landesregierung für den Nationalpark Nordschwarzwald. AGR und DeSH kritisieren weiterhin nachdrücklich die Einrichtung des Nationalpark Nordschwarzwald. Um den Gestaltungsprozess in Baden-Württemberg allerdings konstruktiv zu unterstützen, schlagen sie folgende Kompromisslösungen vor:
1. Vorhandene Strukturen nutzen: Die Landesregierung sollte vor einem weitreichenden Nutzungsverzicht prüfen, ob das Schutzziel nicht effektiver im Rahmen vorhandener Bannwälder und durch sorgsame forstliche Bewirtschaftung der Waldflächen erzielt werden kann.
2. Konzentration auf „Hotspots”: Kleine Kernzonen in Hochlagen könnten Klima und Arten zielgerichteter schützen und die Einschränkungen sowohl für Bürger als auch für die Waldwirtschaft möglichst gering halten.
3. Kleinere Fläche: Die angestrebte Nationalparkfläche sollte insgesamt verkleinert werden. Ein Gebiet erhält auch das Prädikat „Nationalpark” mit einer stillgelegten Waldfläche unter 10.000 Hektar.
4. Größere Pufferzone: Der im Gesetzentwurf vorgesehene Pufferstreifen von 500 Metern für Maßnahmen zur Vermeidung von Borkenkäferschäden sollte auf bis zu 2.000 Meter nach innen hin erweitert werden, um angrenzende Waldgebiete adäquat zu schützen.
5. Klare Entschädigungsregeln für Waldbesitzer: Die Entschädigungsregelung zum wirtschaftlichen Schutz der angrenzenden Waldbesitzer muss verbindlich festgelegt sein.
6. Verlässliche Kompensation fehlender Holzmengen: Die Landesregierung muss verbindlich festschreiben, woher die zur Kompensation zugesagten Holzmengen stammen sollen, ohne den Wettbewerb an anderer Stelle zu verschärfen.
7. Gleichgewicht zwischen Umwelt- und Wirtschaftsverbänden: Die Verbände verlangen eine stärkere Beteiligung im Nationalparkbeirat, um ein Gleichgewicht zwischen Umwelt- und Wirtschaftsverbänden herzustellen. Zudem sollte der Beirat neben seiner Beratungsfunktion auch Entscheidungskompetenzen erhalten.
Die Kritik gegen die Einrichtung des Nationalpark Nordschwarzwald halten AGR und DeSH aufrecht. So sehen die Verbände zum Beispiel keine Verbesserung der Umwelt- und Klimaschutzbilanz für Baden-Württemberg: „Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass bei der Beurteilung der Klimaschutzleistung nicht nur der Wald als Kohlenstoffspeicher zu berücksichtigen ist. Die Ursache für die positive CO2-Bilanz liegt zu 84 Prozent in der Holzverwendung und nur zu 16 Prozent im Aufbau des Waldspeichers. Die nachhaltige Waldwirtschaft vereint diese Faktoren. Ein Nationalpark würde die Klimaschutzziele paradoxer Weise gefährden“, erläutert Denny Ohnesorge, Geschäftsführer der AGR.
Auch wirtschaftlich geht die Rechnung mit dem Nationalpark nach Ansicht der Verbände nicht auf: „Sowohl der energetische als auch der stoffliche Bedarf an Holz in Deutschland wächst. Vor diesem Hintergrund sind weitere Flächenstilllegungen weder sinnvoll noch verkraftbar“, sagt Lars Schmidt, DeSH-Generalsekretär. Mittelfristig würden durch die Errichtung des Nationalparks jährlich 50.000 Kubikmeter Holz nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies entspräche einer Wirtschaftsleistung von zirka 46 Millionen Euro pro Jahr und würde rund 670 Arbeitsplätze in der Region gefährden.
Details zu den Kompromissvorschlägen und den Nachteilen des Nationalparks für die Region Baden-Württemberg sind nachzulesen in den Stellungnahmen der beiden Verbände unter: http://goo.gl/aWcwt oder http://goo.gl/PXm2Nd
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