Nach intensiven Gesprächen verabschiedete die Mitgliederversammlung des DHWR in Berlin Positionspapiere sowohl zur Holzenergie als auch zur Kaskadennutzung. „Die gemeinsame Positionierung ist uns wichtig, da sowohl auf Landes, Bundes- und EU-Ebene das Thema Kaskadennutzung wieder an Fahrt aufnimmt“, zeigt sich Präsident Xaver Haas zufrieden über den Beschluss. Kaskadennutzung könne man jedoch nicht ohne eine Position zur Holzenergie diskutieren, weshalb beides zusammen erörtert und verabschiedet wurde.
Der DHWR vertritt die gesamte Wertschöpfungskette Holz – ihre Branchen sind Teil der Kaskade und im Bezug auf ressourceneffiziente Stoffkreisläufe beispielgebend für andere Sektoren. Die Kaskadennutzung umfasst die Holzverwendung von der Pelletproduktion als einstufige Kaskade bis hin zur Holzwerkstoff- und Papiererzeugung mit mehrstufigen Kaskaden – beispielsweise durch die Wiederverwertung von Altholz bzw. Altpapier. Die Kaskade ist nach Ansicht der Holzwirtschaft als ein wertschöpfendes Prinzip und Teil der Rohstoffeffizienzstrategie und nicht als reglementierende Handlungsprämisse zu verstehen.
Diskutiert wurden auch die möglichen Effekte des kürzlich von der Bundesregierung verabschiedeten Klimaschutzplanes 2050 auf die Holzwirtschaft. Nach intensiven Bemühungen der Holzwirtschaft wurde unter anderem die Klimaschutzleistung der Holzverwendung und die Förderung des Holzbauweise im Text verankert. Die Verbände der Holzwirtschaft erwarten sich von dem Strategiepapier der Bundesregierung mittel- und langfristig auch wirtschaftliche Impulse im Sinne einer steigenden Nachfrage nach ökologischen Produkten und Bauweisen.
Gerade mit Blick auf die im Klimaschutzplan formulierten, ambitionierten Ziele ist die Politik nun geforderte, konkrete Schritte zu unternehmen. Der DHWR wird sich auch künftig in diesem Sinne in der Bundespolitik engagieren und entsprechende Maßnahmen vorschlagen. Im Zuge einer aus Sicht des DHWR notwendigen Novellierung der Energie-Einsparverordnung fordert der Dachverband, den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden in den Fokus zu nehmen und auch die sogenannte graue Energie, also den Energieaufwand für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung eines Produktes, zu berücksichtigen.
Noch zielgerichteter im Sinne einer Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 wäre es, alle Maßnahmen hinsichtlich ihres Treibhausgaspotentials zu bewerten und dies in einer CO2-Einsparverordnung zu verankern. In dieser könnten die Grundzüge der Energie-Einsparverordnung und des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes kombiniert werden.
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