Kurzumtriebsplantagen nicht im Wald!



Die zunehmende Nachfrage nach Holz verstärkt den Nutzungsdruck auf die Wälder und führt zur Anlage von immer mehr Kurzumtriebsplantagen. „Der steigende Holzbedarf für die stoffliche und energetische Nutzung darf aber nicht auf Kosten der Biodiversität gehen“, sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel anlässlich des am „Tag des Waldes“ vorgestellten neuen BfN-Positionspapiers.

„Auch Kurzumtriebsplantagen mit schnellwüchsigen Baumarten wie Pappeln und Weiden müssen so ausgestaltet werden, dass sie keine negativen Auswirkungen auf Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt nach sich ziehen“, forderte die Präsidentin. In diesem Zusammenhang sieht das BfN auch die zu beobachtende Anlage von KUP im Wald (z. B. auf Windwurfflächen), wie sie bereits in einigen Bundesländern erlaubt ist, als äußerst bedenklich an. „Derartige Plantagen können weder heute noch zukünftig unserer Vorstellung einer nachhaltigen Waldwirtschaft entsprechen.“

In dem heute veröffentlichten Positionspapier zum naturverträglichen Anbau von Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen, sind Anforderungen sowie Empfehlungen zu Anbau und Ernte der Plantagen aus Naturschutzsicht enthalten. So sollte bei der Anlage von KUP darauf geachtet werden, dass der Boden- und Wasserhaushalt am jeweiligen Standort nicht nachteilig verändert wird. Auf die Pflanzung von KUP auf Grünland und den Einsatz invasiver Baumarten sollte verzichtet werden. „Bei der Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsplantagen sind naturschutzfachlich sinnvolle Mindeststandards zu erfüllen, um z. B. die Naturschutz- und Klimaschutzbedeutung von wertvollen Grünlandstandorten nicht zu gefährden“, bekräftigte Beate Jessel. „Hinsichtlich des Landschaftsbilds ist auf eine landschaftsangepasste Anlage der KUP zu achten. Hierbei geht es um die Größe, Lage, Zuschnitt und Verteilung der Flächen“, führte Jessel weiter aus. „Die naturverträgliche und naturschutzfachlich sinnvolle Anlage, Bewirtschaftung und Ernte von KUP kann einen Beitrag zur Erhaltung und Erhöhung der biologischen Vielfalt in unserer Agrarlandschaft leisten“, sagte die BfN-Präsidentin. „Das Positionspapier des BfN soll dies mit seinen Hinweisen zur dauerhaft umweltgerechten Planung, Steuerung und Umsetzung von KUP unterstützen.“

Das Positionspapier können Sie unter http://www.bfn.de/positionspapiere.html abrufen.

Autor:
Holzi am 20. Mär. 2010 um 13:01 Uhr
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[...] - die Erweiterung der Holzenergie-Potentiale durch umgehende Änderung des Bundeswaldgesetzes, welche Schnellwuchsplantagen und Agroforstsysteme zukünftig nicht mehr als Wald , sondern als landwirtschaftliche Nutzfläche deklariert. (siehe dazu den Artikel unter Kurzumtriebsplantagen nicht im Wald! [...]

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