Praktiker strebt gerichtliche Klärung der Belieferungspflicht an



Die Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte AG hat vor dem Landgericht Saarbrücken Klage gegen die GARDENA GmbH und die GARDENA Deutschland GmbH eingereicht. Das Gericht soll nun in einem Hauptsacheverfahren klären, ob GARDENA zur Belieferung von Praktiker verpflichtet ist.

GARDENA hatte zum 29. Februar 2008 die Geschäftsbeziehungen zu Praktiker gekündigt. Dagegen hatte Praktiker vor Gericht eine einstweilige Verfügung auf Weiterbelieferung erwirkt. Gegen diese Entscheidung hatte GARDENA Widerspruch eingelegt. Auf den Widerspruch hin wurde die Verfügung wieder aufgehoben.

Bis zur rechtskräftigen Klärung des nun begonnenen Klageverfahrens haben sich beide Seiten zu Wahrung ihrer jeweiligen Interessen auf einen Vergleich geeinigt. Demnach wird Praktiker von GARDENA bis dahin nur noch mit einem Teil des Sortiments beliefert. GARDENA ist jedoch zuversichtlich, dass das Gericht keine Belieferungspflicht sehen wird.

Eine gerichtliche Klärung in erster Instanz wird nicht mehr in diesem Jahr erwartet.

Autor:
Holzi am 16. Mär. 2009 um 05:59 Uhr
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