«World» - Palette nach wie vor nicht tauschbar im EPAL/EUR-Palettenpool

Sa

25

Sep.

2010

Das OLG Jena hat mit Urteil vom 21.07.2010 (2 U 279 / 09) das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 12.03.2009 ( 3 O 987 / 08) aufgehoben, welches den Vertrieb von Holz -Flachpaletten mit dem Einbrand „World“ unter gleichzeitger Verwendung des Bildelementes „Oval“ untersagt hatte. Im Gegensatz zu dem Landgericht Erfurt erkennt das OLG Jena hierin keine Verwechslungsgefahr mit den seitens der EPAL lizenzierten EUR-Paletten. EPAL bedauert diese Entscheidung, da hierdurch die Gefahr einer Verwechslung der in dem Euro-Palettenpool tauschfähigen EUR-Paletten mit den im Euro-Palettenpool nicht tauschfähigen Paletten der Bezeichnung „World“ nicht ausgeräumt wird und den Verwendern von EUR-Paletten Nachteile entstehen können. .... weiter lesen >>>



WORLD-Paletten ab sofort gerichtlich anerkannt

Fr

17

Sep.

2010

Die WORLD-Palette, die seit ihrer Einf€hrung im Fr€hjahr 2008 den Logistikmarkt gehrig in Bewegung brachte, wurde nun vom Oberlandesgericht Th€ringen rechtskr‚äftig anerkannt. Die Marke WORLD darf weiterhin uneingeschränkt f€r die Produktion von Mehrweg-Paletten im Euroformat eingesetzt werden. Damit zog das OLG Th€ringen einen Schlussstrich unter die seit zwei Jahren währenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der EPAL und der Falkenhahn AG: Die Klage der EPAL wurde gem.‚ƒ Urteil vom 21.07.2010 (Az. 2 U 279/09) nach allen marken- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Mitte 2008 zog die EPAL vor das Erfurter Landgericht, um die Marke WORLD aus dem Markenregister löschen und die Verwendung der Marke „WORLD“ bzw. „WORLD im Oval“ füƒr die Kennzeichnung von Holzpaletten untersagen zu lassen. Der Grund: Es bestehe eine erhebliche
Verwechselungsgefahr mit den Marken „EPAL im Oval“ und „EUR im Oval“.

Per Urteil vom 12.03.2009 (Az. 3 O 987/08) entschied das Landgericht Erfurt, dass die Klage auf €Löschung der Marke WORLD zwar abgewiesen wird, die Verwendung der Marke „WORLD im Oval“ jedoch untersagt ist. Aus diesem Grund wurden die Paletten der Falkenhahn AG daraufhin mit dem Einbrand „WOLRD im Rechteck“ gekennzeichnet. .... weiter lesen >>>

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