Technologiepreis der ProWood Stiftung 2011



Mit der Vergabe des „Technologiepreises der ProWood Stiftung“ sollen innovativ und kreativ arbeitende Studierende gewürdigt werden, die mit ihren herausragenden Leistungen dem hohen Stand der technologischen Entwicklungen und den Marktanforderungen entsprechen.

Die eingereichten Arbeiten müssen sich mit dem Werkstoff Holz , seiner Be- und Verarbeitung sowie der technologischen Entwicklung beschäftigen und Vorschläge beinhalten, aus denen neue Produkte, Verfahren oder Dienstleitungen hervorgehen oder mit Hilfe derer bestehende Lösungen weiterentwickelt und verbessert werden können.

Die Preise werden in folgenden Kategorien vergeben:

  • 1. Projekt- und Abschlussarbeiten an Fachschulen
  • 2. Studien-, Master-, Bachelor- und Diplomarbeiten an (Fach-) Hochschulen
  • 3. Forschungsarbeiten und Dissertationen an Hochschulen

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können Fachschüler/ innen, Studierende und Promovierende (einzeln oder
auch als Gruppe) an deutschen Fach- und Hochschulen
Die nachfolgenden Bedingungen sind zu beachten:

  • 1. Die Arbeit kann mit einem Gutachten des Betreuers, das die Besonderheit der Arbeit bestätigt, über die Lehreinrichtung eingereicht werden.
  • 2. Erforderliche Unterlagen, in zweifacher Ausführung: Langfassung der Arbeit, maximal zweiseitige Kurzfassung sowie Lebenslauf und Lichtbild des Bewerbers/ der Bewerberin.
    Gliederung der Kurzfassung:
    Ausgangssituation, Aufgabenbeschreibung, Problemstellung
    Lösungen und Ergebnisse
    Nutzen und Bewertung der Arbeit, nach den Kriterien:
    Innovation und Praxisrelevanz
  • 3. Der Abschluss der eingereichten Arbeit soll höchstens zwei Jahre zurückliegen. Die
    Arbeit darf weder bei einer anderen Institution zur Prämierung eingereicht worden sein
    noch darf sie Gegenstand einer vertraulichen Forschungsarbeit sein.
  • 4. Verpflichtung der Preisträger, sich mit dem Thema in einer Kurzpräsentation auf der
    LIGNA + 2011 vorzustellen und die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit zu präsentieren.
  • 5. Einverständnis gegenüber der Stiftung, dass diese das Recht erhält, die Arbeit in
    Auszügen zu veröffentlichen.

Die Arbeiten sind bis zum 1. Februar 2011 an folgende Adresse einzureichen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

ProWood Stiftung
Lyoner Straße 18
60528 Frankfurt am Main

Autor:
Holzi am 27. Aug. 2010 um 08:26 Uhr
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