Eine Ausbildung zum Tischler dauert drei Jahre lang, kann aber auch auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn man im Vorfeld die Hochschulreife erreicht hat. Nach der Lehre haben Gesellen dann die Möglichkeit, ihren Meister zu machen, indem sie eine theoretische wie praktische Prüfung an einer Fach- oder Meisterschule ablegen.
Wenn das Meisterstück angefertigt und die Prüfungen bestanden wurden, sind Tischlermeister dazu befähigt, sich selbstständig zu machen und einen eigenen Betrieb zu eröffnen bzw. Auszubildende einzustellen. Aber kann man eigentlich auch ohne Meisterbrief ein eigenes Unternehmen gründen und was muss beachtet werden, wenn man sich selbstständig machen möchte? Die Antworten gibts hier!
Tatsächlich hegen viele Tischlergesellen erst Jahre später nach Ihrer Ausbildung den Wunsch, sich selbstständig zu machen. Doch müssen sie dann eigentlich noch einmal die Schulbank drücken, um einen Meisterbrief zu erhalten? Tatsächlich ist die Weiterbildung zum Meister nicht notwendig, wenn man bereits sechs Jahre lang in Folge als Tischler gearbeitet hat, davon wiederum mindestens vier Jahre in einer leitenden Position. Beide Voraussetzungen müssen mit entsprechenden Zeugnissen bzw. Bescheinigungen nachgewiesen werden.
Mit dem Meisterbrief oder einer Ausübungsberechtigung in der Tasche kann der Weg in die Selbstständigkeit beginnen auch ohne eine der beiden Voraussetzungen, denn man kann alternativ auch einen technischen Betriebsleiter einstellen, der seinen Meister gemacht hat. In dem Falle ist man ebenfalls berechtigt, ein Unternehmen zu gründen. Wichtig ist nur, dass man sich in der Handwerksrolle eintragen lässt, um ein Gewerbe anzumelden. Zudem besteht für selbstständige Tischler eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht!
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