Vom Geselle zum Meister: Der Weg in die Selbstständigkeit



Eine Ausbildung zum Tischler dauert drei Jahre lang, kann aber auch auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn man im Vorfeld die Hochschulreife erreicht hat. Nach der Lehre haben Gesellen dann die Möglichkeit, ihren Meister zu machen, indem sie eine theoretische wie praktische Prüfung an einer Fach- oder Meisterschule ablegen.
Vom Tischlergesellen zum Meister  Bild © Jupiterimages Photos.com Thinkstock
Wenn das Meisterstück angefertigt und die Prüfungen bestanden wurden, sind Tischlermeister dazu befähigt, sich selbstständig zu machen und einen eigenen Betrieb zu eröffnen bzw. Auszubildende einzustellen. Aber kann man eigentlich auch ohne Meisterbrief ein eigenes Unternehmen gründen und was muss beachtet werden, wenn man sich selbstständig machen möchte? Die Antworten gibt’s hier!

Es geht auch ohne Meisterbrief

Tatsächlich hegen viele Tischlergesellen erst Jahre später nach Ihrer Ausbildung den Wunsch, sich selbstständig zu machen. Doch müssen sie dann eigentlich noch einmal die Schulbank drücken, um einen Meisterbrief zu erhalten? Tatsächlich ist die Weiterbildung zum Meister nicht notwendig, wenn man bereits sechs Jahre lang in Folge als Tischler gearbeitet hat, davon wiederum mindestens vier Jahre in einer leitenden Position. Beide Voraussetzungen müssen mit entsprechenden Zeugnissen bzw. Bescheinigungen nachgewiesen werden.

Tipp:
Um als qualifizierter Geselle einen Betrieb eröffnen zu können, muss man erst einen Antrag auf „Ausübungsberechtigung“ stellen – und zwar über die Handwerkskammer (bei der höheren Verwaltungsbehörde).

Was muss noch beachtet werden?

Mit dem Meisterbrief oder einer Ausübungsberechtigung in der Tasche kann der Weg in die Selbstständigkeit beginnen – auch ohne eine der beiden Voraussetzungen, denn man kann alternativ auch einen technischen Betriebsleiter einstellen, der seinen Meister gemacht hat. In dem Falle ist man ebenfalls berechtigt, ein Unternehmen zu gründen. Wichtig ist nur, dass man sich in der Handwerksrolle eintragen lässt, um ein Gewerbe anzumelden. Zudem besteht für selbstständige Tischler eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht!

Tipp:
Wer einen eigenen Betrieb gründen möchte, braucht nicht nur eine Tischlerei, sondern auch ausreichend Stellfläche im Freien – um beispielsweise Ausstellungsstücke potenziellen Kunden zu präsentieren. Um diese zu schützen, sollte das Gelände ringsherum und die Einfahrt mit einem Tor (dazu passende Antriebe gibt es zum Beispiel von Hörmann) abgesichert werden. Wir wünschen Ihnen einen guten Start und viel Erfolg!

Bild: © Jupiterimages/Photos.com/Thinkstock

Autor:
Holzi am 18. Okt. 2013 um 07:26 Uhr
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