Zur Umsetzung der Waldpolitik 2020 plant der Bundesrat die Revision des Waldgesetzes. Mit dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf werden jedoch nach Ansicht von Waldwirtschaft Schweiz wesentliche Ziele der Waldpolitik verfehlt.
Waldwirtschaft Schweiz WVS, der Dachverband der Schweizer Waldeigentümer, ist enttäuscht von der am 21. Mai 2014 vom Bundesrat veröffentlichten Botschaft zur Ergänzung des Waldgesetzes. Mit der Revision des Gesetzes sollen verschiedene Vorgaben der 2011 verabschiedeten Waldpolitik 2020 umgesetzt werden. So soll es künftig besser möglich sein, den Wald vor Schadorganismen zu schützen und ihn an den Klimawandel anzupassen, zudem wird die gesetzliche Grundlage zur Holzförderung geschaffen. Das wird vom WVS begrüsst. Nach Ansicht der Waldeigentümer werden aber zentrale Zielsetzungen verpasst.
Ein prioritäres Ziel der Waldpolitik 2020 ist eine bessere Ausschöpfung des Holznutzungspotenzials; das ist z.B. auch im Sinne der Energiestrategie und Ressourcenpolitik Holz des Bundes. Nutzung bedeutet Pflege und Verjüngung
, sie gewährleistet stabile Wälder mit vielfältigen Funktionen. Eine Voraussetzung für die Holznutzung ist unter anderem die Sicherstellung des Zugangs zu den Holzreserven. Deshalb forderte der WVS bereits in der Vernehmlassung, dass Erschliessungen auch ausserhalb von Schutzwäldern wieder vom Bund
unterstützt werden. Das bedeutet nicht den Bau von neuen, kilometerlangen Waldstrassen. Vielmehr muss das bestehende Wegnetz vielerorts saniert und teilweise leicht verbreitert werden, damit es mit modernen Erntemaschinen und heute üblichen Lastwagen zum Holztransport befahren werden kann. Ferner braucht es da und dort neue Abschnitte, um Lücken im Wegnetz zu schliessen (Stichstrecken).
In Hanglagen kann der Holztransport meist in Kombination von Zufahrtsstrassen und Seilkrananlagen ermöglicht werden. Die Erschliessung wird im vorgelegten Gesetzesentwurf nun aber mit keinem Wort erwähnt. Das ist doppelt schade, denn wenn der Bund keine Beiträge leistet, können in vielen Kantonen automatisch auch keine kantonalen Beiträge ausgerichtet werden. «Waldpolitik hin oder her: In nicht zugänglichen Wäldern wird auch künftig kein einziger Baum gefällt!» bringt WVS-Direktor Markus Brunner das Unverständnis der Waldeigentümer auf den Punkt. Auch die Waldverjüngung, die Überwachung und Bekämpfung von biotischen Gefahren oder Massnahmen für die Biodiversität bleiben in nicht erschlossenen Waldgebieten auf der Strecke.
Der Wald leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bindung von CO2 aus der Luft und damit zur Minderung der Ursachen
des Klimawandels. Durch einen gezielten Waldbau kann diese sogenannte Senkenleistung optimiert werden. Ausserdem gilt es, den Wald für die laufenden Klimaveränderungen fit zu halten. Deshalb stellte Bundesrätin Leuthard in Aussicht, mit der Vorlage den gesetzlichen Rahmen
zu schaffen, mit dem Beiträge für die Klimaleistungen des Waldes ermöglicht werden können, zum Beispiel in Form eines Waldklimafonds. Doch der Bundesrat hat nun den entsprechenden Vorschlag für einen Artikel wieder aus dem Entwurf gekippt.
Keine Förderung der Holzernte und kein Waldklimafonds: diese Mängel widersprechen der seit Jahrzehnten geforderten Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Forstbetriebe und Waldeigentümer, ohne die die Waldpolitik 2020 gar nicht umgesetzt werden kann. Viele formulierte Ziele der Waldpolitik bleiben Wunschdenken, wenn es nicht gelingt, die Rahmenbedingungen entsprechend zu verbessern und die Akteure im Wald zu stärken. Waldwirtschaft Schweiz wird die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf die Widersprüche in der Bundespolitik aufmerksam machen und hofft, dass sie die Gesetzesvorlage im Sinne einer nachhaltigen Waldpflege verbessern werden. In der Vergangenheit haben die Räte bei verschiedenen Waldthemen Sachverstand gezeigt.
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