Die Hobelbank

Die Hobelbank dient als Werkbank und zum Einspannen der Arbeitsstücke bei der Arbeit.
Die Hobelbank besteht aus der Platte mit den beiden Zangen, den Bankhakenlöchern und der Beilade und aus dem Gestell.

Quote:

Die gebräuchliche Länge beträgt 1,7m, steigend um 15cm bis 2,3m (ohne Hinterzagenkopf gemessen). Die Höhe misst 80 bis 90cm. Sie richtet sich nach der Größe des Tischlers und soll so bemessen sein, dass bei gerader Stellung die Plattenoberkante mindestens bis zum Handgelenk reicht.
Die Platte wird aus besten, gedämpften und gut getrockneten Rotbuchenholz hergestellt, das zur Vermeidung des Verziehen oder Werfen aus mehren Stücken mit doppelter Nut und Querholzfedern verleimt ist. An den Enden befinden sich quer zur Platte verlaufende starke Anfaßleisten, die mit zwei in der Platte greifenden Bolzen befestigt sind. Während die Plattendicke ca. 8cm beträgt, erhält die Vorderkante, soweit sie zur Aufnahme der Bankhakenlöcher dient, eine Dicke von ca. 10cm. Die als Beilade bezeichnete Vertiefung an der hinteren Bankkante dient zur Aufnahme der Werkzeuge während der Arbeit. Zur besseren Reinigung sind die beiden Enden der Beilade mit schrägen Klötzen versehen.

Lässt der Stand der Hobelbank die Anbringung des Werkzeugschrankes in greifbarer Nähe nicht zu, kann dieser als Kipplade unterhalb der Hobelbankplatte untergebracht werden. Die Kipplade hat Raum zur Unterbringung eines vollständigen Bankwerkzeug-Satzes.

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



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