Absperren bei zusammengesetzten Furnieren

Größere Furnierflächen werden häufig zur Erzielung einer besonderen Flächenwirkung aufgeteilt, wobei man die einzelnen Furniere in verschiedenen Faserrichtungen aneinanderfügt. In solchen Fällen ist darauf zu achten, daß kein Furnierstück mit dem darunterliegenden Sperrfurnier dieselbe Faserrichtung hat.
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Bild 81 zeigt ein gestürztes Furnier. Hierbei muß die Absperrung, wie Bild 82 zeigt, entwede eine senkrechte oder waagerechte Lage haben. Dieselbe Absperrlage kommt auch für die in Bilder 83 dargestellten Kreuzfugenfurnierungen in Frage. Laufen jedoch die Kreuzfugen in diagonaler Richtung, dann ist zur Vermeidung einer Gleichlage eine zweite Absperrung unter 45° erforderlich (Bild 85). Dasselbe gilt für das im Bild 84 dargestellte Schachbrettmuster. Bei Bild 86 zeigen die einzelnen Furnierstücke jeden bisher genannten Faserverlauf. Die Absperrung muß in desem Falle in einem Winkel von 60° erfolgen (Bild 87).
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Bei besonders schwierigen Furnierzusammensetzungen wird häufig eine Furniergleichlage nur dadurch vermieden, daß das Absperrfunier auf Kreuzfuge verleimt wird. Hierbei muß das Übereinanderliegen von 2 Fugen unter allen Umständen vermieden werden.
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Ein solcher Fall tritt z.B. bei der im Bild 88 dargestellten Tischlerplatte ein, bei der die einzelnen Furnierstücke in radialer Richtung nach der Mitte hin verlaufen. Hierbei kann ein paralleler Faserverlauf zwischen Edel- und Absperrfurnier nur durch eine in Kreuzfuge erfolgte Absperrung vermieden werden. Um dabei nicht Fuge auf Fuge zu bekommen, erhält die Kreuzfuge die durch a-b undc-d gekennzeichnete Lage. Da auch die beiden Sperrfurnierlagen nicht gleichlaufen dürfen, muß die Blindfurnierung die durch die gestrichelte Linie e-f im Bild 89 dargestellte Lage erhalten.

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



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