Die Farbe des Holzes

TG DIN
A1 Fichte, Tanne

Die Ware gilt

als Blank, wenn sie weder rot noch blaustreifig, noch durch unsachgemäße Behandlung farbig geworden ist,
als leichtfarbig, wenn sie bis zu 10%,
als mittelfarbig, wenn sie bis zu 40% der Oberfläche farbig ist ,
als faul, wenn sie nicht nagelfest ist.

Bei unbesäumter Ware können Faulstellen im Maß abgerechnet werden.

B1 Kiefer und Wymouthkiefer
Die Ware gilt als blank, wenn sie frei von Bläue jeder Art ist, vereinzelt vorkommende Anbläue,
die durch einen leichten Hobelstoß entfernt werden kann, bleibt unberücksichtigt,
als angebläut, wenn die Anbläue nur hin und wieder (vereinzelt) vorkommt,
als blau, wenn sie starker blau ist,
als verdorben, wenn sie durch unsachgemäße Behandlung schwarz oder schimmelig geworden ist.
C1 Lärche
Es gilt dasselbe wie unter A Ziffer 1 gesagt.

Vergleich: Farbe des Holzes

Im Anhang D der DIN EN 942 ist die Farbe des Holzes ein ästhetischer Aspekt und kommt hiermit auf den Kunden und nicht auf die Sortierung an.
Deshalb gibt es dort keine Richtlinie wie in der TG Güteklassen, wie auch in den Gütemerkmale der TG. Eine relative Bedeutung der Farbe des Holzes
ist der Produktnormung zu entnehmen, wenn dieses erforderlich ist. So ist abschließend zu sagen das an Farbe alles erlaubt ist was gefällt und
keine Risiken der Haftung in sich birgt für den Hersteller (Produkthaftung).

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



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