Produkte aus illegalem Holzeinschlag und Waldzerstörung werden vom Markt verbannt

Do

01

Nov.

2012

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (31.10.12) den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes beschlossen.

"Illegal eingeschlagenes Holz darf nicht auf unseren Markt gelangen. Alle Beteiligten haben sich gut vorbereit, um dies ab 2013 wirksam und vollständig garantieren zu können. Die Verbraucher können so mit gutem Gewissen Holzprodukte nutzen und sicher sein, dass sie aus legaler Waldnutzung stammen. Zudem schützen wir die Interessen der heimischen Forstwirtschaft, die nach hohen Standards nachhaltig und gesetzeskonform arbeitet, aber oftmals mit der Konkurrenz durch Billigholz aus unklaren Quellen konfrontiert ist. .... weiter lesen >>>

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



Wurmi