HPE wehrt sich gegen rechtswidrige ISPM 15-Kennzeichnungspraktiken

So

17

Apr.

2016

Der Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) wehrt sich gegen die illegale ISPM 15-Kennzeichnung von Paletten im Ausland und eine daraus resultierende Wettbewerbsverzerrung. „Holzpackmittel und Paletten sind in der Regel gemäß dem internationalen Standard ISPM 15 zum Schutz vor Schädlingen mit Hitze zu behandeln und entsprechend zu kennzeichnen. Wir haben Grund zu der Annahme, dass systematisch und umfassend gegen diese verbindlichen Vorgaben verstoßen wird. Uns sind Fälle bekannt, in denen deutsche Anbieter von Holzpaletten im europäischen Ausland in Zulieferbetrieben Paletten fertigen lassen, die dann im Ausland mit einer deutschen IPPC-Registrierungsnummer versehen und direkt zum Kunden gebracht werden“, so HPE-Geschäftsführer Jan Kurth. Das sei nicht hinnehmbar, so Kurth.

Die vom HPE kritisierte Praxis verstößt gegen die Vorgaben zur Anwendung des ISPM 15-Standards vom März 2014. Dieser wurde vom Sekretariat des Internationalen Pflanzenschutzabkommens herausgegeben mit dem Ziel der Harmonisierung der Importvorschriften der IPPC Vertragsstaaten zur Verhinderung der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen mit Verpackungsholz. Unter anderem wird dort geregelt, dass die Registriernummer lediglich von dem Betrieb benutzt werden darf, der auch tatsächlich registriert wurde. .... weiter lesen >>>

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



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