HPE wehrt sich gegen rechtswidrige ISPM 15-Kennzeichnungspraktiken



Der Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) wehrt sich gegen die illegale ISPM 15-Kennzeichnung von Paletten im Ausland und eine daraus resultierende Wettbewerbsverzerrung. „Holzpackmittel und Paletten sind in der Regel gemäß dem internationalen Standard ISPM 15 zum Schutz vor Schädlingen mit Hitze zu behandeln und entsprechend zu kennzeichnen. Wir haben Grund zu der Annahme, dass systematisch und umfassend gegen diese verbindlichen Vorgaben verstoßen wird. Uns sind Fälle bekannt, in denen deutsche Anbieter von Holzpaletten im europäischen Ausland in Zulieferbetrieben Paletten fertigen lassen, die dann im Ausland mit einer deutschen IPPC-Registrierungsnummer versehen und direkt zum Kunden gebracht werden“, so HPE-Geschäftsführer Jan Kurth. Das sei nicht hinnehmbar, so Kurth.

Die vom HPE kritisierte Praxis verstößt gegen die Vorgaben zur Anwendung des ISPM 15-Standards vom März 2014. Dieser wurde vom Sekretariat des Internationalen Pflanzenschutzabkommens herausgegeben mit dem Ziel der Harmonisierung der Importvorschriften der IPPC Vertragsstaaten zur Verhinderung der Ein- und Verschleppung von Schadorganismen mit Verpackungsholz. Unter anderem wird dort geregelt, dass die Registriernummer lediglich von dem Betrieb benutzt werden darf, der auch tatsächlich registriert wurde. „Es ist nicht zulässig, dass ein registrierter Betrieb einem anderen die Nutzung seiner Registriernummer gestattet. Weiterhin ist es nicht zulässig, die eigene Registriernummer an den Betrieb abzutreten, von dem Waren zugekauft werden“, so der Wortlaut der Bestimmung. „Diese Verbote sind keine sinnfreie bürokratische Auflage, sondern zwingend, da bei Zukauf-Artikeln nicht glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass die Ware tatsächlich gegen Schadorganismen hitzebehandelt und nicht nur einmal quer durch eine angenehm temperierte Lagerhalle kutschiert wurde“, bekräftigt Kurth und erklärt weiter: „Wir setzen uns als Branchenverband mit Nachdruck für eine ordnungsgemäße Erfüllung der rechtlichen Vorgaben ein und fordern eine systematische Verfolgung der bereits beschriebenen, rechtswidrigen Praktiken. Uns geht es darum, eine Wettbewerbsverzerrung für solche Unternehmen zu vermeiden, die sich korrekt verhalten und eben nicht die eigene IPPC-Nummer im Ausland kostengünstiger aufbringen lassen.“

Um diesem Problem zu begegnen, bedürfe es einer europäischen Vorgehensweise, bei der die zuständigen Stellen gezielt auf diese verbotenen Praktiken hingewiesen werden sollten. Damit solle ein erhöhtes Problembewusstsein geschaffen werden. Zudem müssten auch die deutschen Marktteilnehmer über die Rechtswidrigkeit und die Konsequenzen aufgeklärt werden. „Hierzu erhoffen wir uns als Verband die Unterstützung des Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen (JKI), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und von den Pflanzenschutzämtern der Länder. Wir werden auch über unseren europäischen Branchenverband FEFPEB tätig werden“, bekräftigt der HPE-Geschäftsführer und führt weiter aus: „Es ist unserer Meinung nach unerlässlich, dass die geschilderten Verstöße aufgespürt, systematisch verfolgt und entsprechend geahndet werden. Dafür setzen wir uns in den kommenden Wochen mit aller Kraft ein.“ HPE/DS

Autor:
Holzi am 17. Apr. 2016 um 07:44 Uhr
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Comments

Heißt das etwa, die Holzpaletten werden gar nicht behandelt? Auch nicht mit Holzschutzmittel ?
Aber das hieße ja, weil die ja auch um die ganze Welt fahren die Paletten, dass da verdammt leicht Krankheiten übertragen werden können...
Das hört sich gar nicht gut an...

PatrWink um 09:45 Uhr

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