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Alle Alarmglocken schrillen bei Tischler / Schreiner Betrieben

Mo

22

Feb.

2016

Wenn demnächst bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes Tischler- und Schreinerbetriebe für ihr verwendetes Holz die kostspielige und aufwändige betriebliche Produktkettenzertifizierung (CoC) vorlegen müssen.

Demnach reicht es bereits ab dem 1. April (für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben) beziehungsweise ab dem 1. Juli dieses Jahres nicht mehr aus, nachgewiesenes FSC - oder PEFC -zertifiziertes Holz über den Handel zu beschaffen. Vielmehr wird die Nachweiskette für zertifiziertes Holz auf den Tischler/Schreiner als Endverbraucher ausgedehnt. Mit fatalen Folgen!

So hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 8. Dezember 2015 die Auslegung des Erlasses zur Beschaffung von zertifizierten Holzprodukten auf Bundesebene präzisiert und das entsprechende Formblatt 248 abgeändert. Um als Bieter bei öffentlichen Bundesausschreibungen überhaupt berücksichtigt werden zu können, müssen die Unternehmer bereits im Vergabeverfahren eine betriebliche CoC-Nummer vorlegen können. .... weiter lesen >>>

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



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