Regelungen zum Bauvertragsrecht müssen grundsätzlich überarbeitet werden?

Mi

14

Okt.

2015

„Wir brauchen eine schnelle Regelung der so genannten Aus- und Einbaukosten. Stellt sich eingebautes Baumaterial nachträglich als mangelhaft heraus, darf der Bauunternehmer nicht auf den Aus- und Einbaukosten sitzen bleiben. Das hatte die Große Koalition ursprünglich auch so gesehen und im Koalitionsvertrag verankert. Nun hat das Bundesjustizministerium diese Regelungen mit dem schwierigen Thema Bauvertragsrecht gekoppelt, so dass von einer schnellen Verabschiedung nicht mehr die Rede sein kann. Ohnehin sind bereits zwei Jahre seit der Bundestagswahl vergangen, in denen wir eine Reform der Aus- und Einbaukosten angemahnt hatten. Wir fordern daher Bundesregierung und Bundestag auf, dieses Thema von der komplexen Reform des Bauvertragsrechts zu trennen und die Regelungen zu den Aus- und Einbaukosten separat und vor allem schnell zu verabschieden.“ Dies erklärten die Hauptgeschäftsführer der beiden deutschen Bauspitzenverbände, Zentralverband Deutsches Baugewerbe und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Felix Pakleppa und Michael Knipper, angesichts des seit kurzem bekannten Referentenentwurfs zum Bauvertragsrecht.

„Die neue Mängelhaftung des Verkäufers ist bislang nicht eindeutig AGB-fest ausgestaltet, wenn Bauunternehmer Baumaterial einkaufen. Das ist ein wesentlicher Punkt, der bei den Aus- und Einbaukosten nachgearbeitet werden muss. Es kann nämlich nicht sein, dass die gesetzlichen Regelungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wieder ausgehebelt werden können“, so Pakleppa und Knipper. .... weiter lesen >>>

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