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Bundeskartellamt untersagt die gebündelte Rundholzvermarktung

Fr

17

Jul.

2015

Das Bundeskartellamt hat heute die abschließende Entscheidung im Rundholzverfahren gegen das Land Baden-Württemberg versandt. Über den Landesbetrieb Forst BW vertreibt Baden-Württemberg bislang nicht nur Holz aus dem eigenen Staatswald , sondern auch das Holz von Kommunal- und Privatwäldern. Nach der Auffassung des Bundeskartellamtes verstößt diese gemeinsame Vermarktung gegen kartellrechtliche Vorschriften. Von der Entscheidung unberührt bleiben weitreichende Kooperationsmöglichkeiten der verschiedenen Waldbesitzer untereinander.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wald ist neben seinen wichtigen Funktionen als Natur- und Erholungsraum auch ein Wirtschaftsfaktor. Für diesen Bereich müssen wettbewerbliche Grundsätze gelten. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass dies auch gut funktionieren kann. Nachdem das Land im vergangenen Jahr zunächst eine kartellrechtlich tragfähige Lösung vorgelegt hatte, diese dann aber wieder zurückgenommen wurde, haben wir jetzt eine Untersagungsentscheidung zustellen müssen. Nach den bisherigen Verlautbarungen der Landesregierung, werden wir in diesem Verfahren wahrscheinlich eine gerichtliche Klärung sehen. Diese Möglichkeit haben wir durch entsprechende Übergangsfristen in der Entscheidung berücksichtigt.“ .... weiter lesen >>>

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



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