Di
28
Jul.
2015
Mit Unverständnis reagiert die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald auf die aktuelle Verfügung des Bundeskartellamtes bezüglich der Forststrukturen in Baden-Württemberg. Die Verfügung betrachtet den Wald nur von einer rein wirtschaftlichen Seite aus. „Durch die Definition von forstfachlichen Tätigkeiten, wie beispielsweise der Forsteinrichtung
und dem Revierdienst, als wirtschaftliche Verrichtung setzt das Bundeskartellamt einen falschen Schwerpunkt. Diese Arbeiten dienen in erster Linie dem Erhalt naturnaher und klimastabiler Wälder und sind daher nicht als wirtschaftliche Tätigkeiten anzusehen“, betont Christoph Rullmann, Bundesgeschäftsführer der SDW. .... weiter lesen >>>
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