Urteil des Bundeskartellamtes betrachtet den Wald zu einseitig



Mit Unverständnis reagiert die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald auf die aktuelle Verfügung des Bundeskartellamtes bezüglich der Forststrukturen in Baden-Württemberg. Die Verfügung betrachtet den Wald nur von einer rein wirtschaftlichen Seite aus. „Durch die Definition von forstfachlichen Tätigkeiten, wie beispielsweise der Forsteinrichtung und dem Revierdienst, als wirtschaftliche Verrichtung setzt das Bundeskartellamt einen falschen Schwerpunkt. Diese Arbeiten dienen in erster Linie dem Erhalt naturnaher und klimastabiler Wälder und sind daher nicht als wirtschaftliche Tätigkeiten anzusehen“, betont Christoph Rullmann, Bundesgeschäftsführer der SDW.

Er appelliert aus diesem Grund an die Bundesregierung, das Bundeskartellamt in seine Schranken zu weisen. „Unser Wald ist mehr als eine reine Produktionsstätte des nachwachsenden Rohstoffes Holz . Er reinigt und speichert unser Trinkwasser, sorgt für frische Luft, dient uns zur Erholung und ist nicht zu Letzt ein wichtiger Lebensraum unzähliger Tiere und Pflanzen. Damit diese Gemeinwohlleistungen gewahrt werden können, benötigen wir Fachleute, die die ökologischen und ökonomischen Leistungen des Waldes lenken. Dies sind keine dem Wettbewerb unterliegenden wirtschaftlichen Aufgaben.“

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Hintergrund:

Die Unterlassungsverfügung des Bundeskartellamtes sieht vor, dass in Baden-Württemberg das Holz aus Privat-, Kommunal- und Staatswald nicht mehr gemeinsam von ForstBW vermarktet werden darf. Zusätzlich zu diesen von der Sägeindustrie geforderten Punkten werden nun aber auch die Forsteinrichtung, die forsttechnische Betriebsleitung und der Revierdienst vom Bundeskartellamt als wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen, die aus Wettbewerbsgründen in Zukunft von ForstBW nur noch im Staatswald ausgeführt werden dürfen. Die Umsetzung dieser Forderungen gefährden die Gemeinwohlleistungen des Waldes und können auch für den Naturschutz im Wald schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Autor:
Holzi am 28. Jul. 2015 um 01:04 Uhr
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