Karlsruhe erklärt Holzabsatzfondsgesetz für verfassungswidrig

Fr

05

Jun.

2009

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Entscheidung zur Verfassungsbeschwerde zum Holzabsatzfondsgesetz bekannt gegeben. Danach haben die Verfassungsrichter die solidarische Finanzierung der zentralen Holzabsatzförderung über eine gesetzliche Sonderabgabe für verfassungswidrig erklärt (s. Absatz "Zum Urteil des BVerfG"). Unter Federführung der "Plattform Forst & Holz " arbeiten die Verbände der Wirtschaft nunmehr an alternativen Lösungen zur Neustrukturierung einer zentralen Kompetenzeinrichtung für Holz.

"Der Holzabsatzfonds hat hier in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet und vieles bewirkt. Die Entscheidung aus Karlsruhe darf daher nicht falsch interpretiert werden", so Michael Prinz zu Salm-Salm, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände und Vorsitzender des Verwaltungsrates des Holzabsatzfonds. Das Urteil bedeutet nicht, dass es zukünftig keine zentrale Holzabsatzförderung mehr geben darf. Als verfassungswidrig angesehen wurde lediglich die vom Gesetzgeber gewählte Finanzierungsgrundlage einer Sondergabe. .... weiter lesen >>>

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