Metabo erweitert Vorstand: Markus Gehrt als Verantwortlicher für Produktion, Beschaffung und Logistik berufen

Do

02

Jan.

2014

Die Metabo AG erweitert den Vorstand: Von Januar an wird Markus Gehrt als Vorstand für den Bereich der Operations (COO) das bisherige Vorstands-Duo um den Vorstandsvorsitzenden Horst W. Garbrecht (CEO) und Finanzvorstand Eric Oellerer (CFO) ergänzen. Der neue Mann bei Metabo kommt von Putzmeister, wo er in der Geschäftsführung ebenfalls die Produktionsverantwortung hatte. „Markus Gehrt ist ein erfahrener Produktions- und Einkaufsexperte. Wir freuen uns, dass wir ihn für Metabo gewinnen konnten, denn unser hohes Innovationstempo und die wachsende Bedeutung der Akkutechnologie bringen auch international neue strategische Herausforderungen sowie viel Arbeit auf der Produktions-, Logistik- und Beschaffungsseite mit sich“, freut sich Garbrecht über den neuen Mann im Vorstands-Team.

Das Zusammenspiel zwischen dem Management von Lieferketten und der eigenen Produktion hat den gebürtigen Hamburger Gehrt sein ganzes Berufsleben hindurch begleitet. Seine erste Station nach dem Studium des Wirtschaftsingenieurwesens war die des Assistenten der Produktionsleitung bei dem Hamburger Technologiekonzern Körber AG. .... weiter lesen >>>



Planer müssen Bauherren nach dem Geld fragen

Do

02

Jan.

2014

Über Geld spricht man nicht! Was früher als vornehm galt, zählt nicht mehr. Im Gegenteil: Planer sollten unter allen Umständen frühzeitig mit ihren Auftraggebern übers Geld sprechen, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). So jedenfalls sieht es der Bundesgerichtshof in seinem Urteil von 21. März 2013 (BGH Urteil v. 21.03.2013, NJW 2013, 1593). Demnach begeht der Planer einen Fehler, wenn er nicht bereits in der Grundlagenermittlung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen seines Auftraggebers für das Bauvorhaben fragt.

Fragt er pflichtgemäß nach den finanziellen Vorstellungen des Bauherrn, so wird damit gleichzeitig eine Kostengrenze vereinbart, die der Planer dann auch einhalten muss. Gelingt ihm das nicht, und der Bau wird teurer als besprochen, gilt das als Planungsfehler, und der Architekt muss gegebenenfalls Schadensersatz leisten . .... weiter lesen >>>

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



Wurmi