Zündhölzer
(Streichhölzer). Dieses in ungeheuren Mengen verbrauchte Mittel zur Feuererzeugung ist erst seit etwa 80 Jahren bekannt. Bis dahin verschaffte man sich Feuer mit Hilfe von Stahl, Feuerstein und Schwamm oder seit 1805 mittels des sog. Tunkfeuerzeugs, indem man an einem Ende mit Schwefel und chlorsaurem Kali versehene Hölzchen auf mit konzentrierter Schwefelsäure getränkten Asbest tupfte. 1832 wurden von verschiedenen Fabriken, in Deutschland von dem Württemberger Kammerer, die ersten Phosphorzündhölzer in den Handel gebracht, die sich an jeder Fläche entzündeten und trotz wiederholter Verbote allgemeine Verbreitung fanden. Die Hölzchen werden in waldreichen Gegenden, im Schwarz- und Böhmerwald, Erzgebirge, Riesengebirge und Elsaß, ferner in Österreich und Schweden aus weichen Hölzern, Pappel, Esche, Fichte und Tanne meist mit Maschinen geschnitten und dann in besonderen Fabriken mit den Zündköpfen versehen. Man taucht sie zu diesem Zwecke mit einem Ende in geschmolzenen Schwefel oder bei den besseren Sorten in Stearin oder Paraffin und nach dem Trocknen des Überzuges in die eigentliche Zündmasse, ein Gemisch von fein zerteilten Phosphorstückchen und Leim, Gummi, Dextrin oder anderen Bindemitteln. Vielfach enthält die Zündmasse neben dem Phosphor noch andere Oxydationsmittel, wie Braunstein, Salpeter, Mennige oder Bleisuperoxyd. Die hohe Giftigkeit der Phosphorzündhölzer und die mit ihrer Herstellung verbundenen gesundheitlichen Gefahren haben schon frühzeitig Versuche zum Ersatz des Phosphors veranlaßt, die zur Erfindung der sog. Sicherheitszündhölzer führten. Obgleich eine deutsche Erfindung, gelangten diese doch erst zu Ansehen, als sie auf dem Umwege über Schweden, als sog. schwedische Z. zu uns kamen. Die Sicherheitszündhölzer enthalten keinen giftigen (weißen) Phosphor. Ihr Zündkopf besteht vielmehr aus einem Gemenge von vorwiegend chlorsaurem Kalium und etwas Schwefel, Schwefelantimon, chromsaurem Kalium oder Mennige mit Bindemitteln (Dextrin usw.). Sie entzünden sich nur an besonderen Reibflächen, die einen Überzug von Schwefelantimon, rotem (ungiftigem) Phosphor und Gummi erhalten haben. Zur Verhinderung des lästigen Nachglimmens werden die Holzdrähte meist mit phosphorsaurem Ammonium imprägniert. Da die außerordentlich bequeme Handhabung der Phosphorhölzer ihre Verdrängung verhinderte, ist im Hinblick auf die zahllosen Opfer der Phosphornekrose durch Reichsgesetz bestimmt worden, daß weißen Phosphor enthaltende Z. vom 1. I. 1907 in Deutschland weder hergestellt, noch in Verkehr gebracht werden dürfen. Vom 1. I. 1908 an ist auch die Einfuhr aus dem Ausland verboten. Als Ersatz sind bereits jetzt verschiedene brauchbare Z. im Handel, die sich an jeder Reibfläche entzünden lassen und hauptsächlich eine ungiftige Form des Phosphors, den sog. hellroten Phosphor, oder auch Phosphortrisulfid oder Sulfophosphit enthalten. Hingegen haben sich die nach dem vom Reiche angekauften Schwienigschen Verfahren herstellten sog. Reichs-Z. mit bleisaurem Kalzium als unbrauchbar erwiesen. - Bengalische Z., hergestellt durch Zusatz von Buntfeuermischung, in grün, rot usw., gelten als Feuerwerkskörper.
Quelle: www.manufactum.de/merck

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