Das Glossar bietet eine Liste von Fachbegriffen mit einer kurzen Erklärung

  • Abachi
    Kein ausgeprägter Kernholz, hellgelb mit verschidenen breiten Zuwachszonen, Markstahlen deutlich sichtbar.Besonders typisch ist die auffählige Querstreifung im Tangential- oder Sehnenschnitt.Hervorragend als Deck-, Innen- und Absperrfurnier in der Sperrplattenfabrikation. Gutes Tischlerholz (Rahmenbau, Klavierbau, Modelbau). Karosserie- und Flugzeugbauholz. Als Papierrohstoff geeignet. Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Abbeilen
    Entfernen starker Wurzelanläufe vor dem Fällen eines Baumes. Hierdurch wird das Anlegen eines Fällschnittes begünstigt, außerdem das nachfolgende Rücken, Beladen, der Transport, die Entrindung und der Einschnitt des Stammes im Gatter erleichtert. Das Abbeilen wird mit der Axt vorgenommen (auch als Behauen oder Beihauen bezeichnet). Wird das Fällen mit der Motorsäge durchgeführt, ist Entfernung der Wurzelanläufe damit günstiger.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Abbeizen
    Das Lösen eines Anstrichs, von [Lack] oder Farbresten durch [Abbeizmittel] oder Laugen. Der alte [Anstrich] quillt stark auf und kann mit einem Spachtel entfernt werden. Alternative zu chemischen Abbeizmitteln sind z.B. Heißluftpistolen.
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  • Abbinden
    Das Verfestigen der Klebschicht zwischen den zu verklebenden Fügeteilen. Das Abbinden beruht entweder auf physikalischen oder auf chemischen Vorgängen: Physikalisches Abbinden erfolgt z.B. durch Abwandern von Dispersions- oder Lösemitteln (wie bei Weißleimen) oder durch Abkühlen (wie bei Schmelzklebern); zu den chemischen Abbindevorgängen, die auch als Härtung, Aushärtung oder Vernetzung bezeichnet werden, gehören Gerinnung (z.B. Blutalbuminklebstoffe), Polykondensation (z.B. Harnstoff-, Melmain-, Phenolharze) und Polyaddition (z.B. Polyurethanklebstoffe).
    Quelle: www.holzwurm-page.de

    Die Vorbereitung einer Holzkonstruktion wie Zuschneiden usw. wird als Abbinden bezeichnet.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • abbinden
    Verfestigung des Klebstoffes (Aushärtung) durch physikalische oder chemische Prozesse.
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  • Abbindezeit
    Zeitspanne, innerhalb der die Klebefuge eine für die auftretende Belastung ausreichende Festigkeit erreicht.
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  • Abbohren
    Holzverbindung, z. B. Zapfen oder Blatt durchbohren und Holznagel einschlagen.
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  • Abbruch
    Der Abbruch von Gebäuden und Teilen von Gebäuden ist in der Regel genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung abgebrochen werden können Gebäude und Gebäudeteile bis zu 300 Kubikmeter Rauminhalt, Mauern und Einfriedungen, Schwimmbecken, Stellplätzen und ähnlichen untergeordneten baulichen Anlagen oder Gebäuden. Bei allen übrigen Gebäuden ist ein förmlicher Abbruchantrag bei den zuständigen Bauaufsichtsbehörden einzureichen der das Vorhaben des Abbruchs und die hierfür geplanten Techniken erläutert. Außerdem ist der für den Abbruch zuständige Abbruchunternehmer zu benennen, der die notwendige Sachkunde und Erfahrung auf den Gebieten Standsicherheit, Immissionsschutz, Arbeitsschutz und Unfallverhütung für diese oft schwierigen und gefährlichen Arbeiten nachweisen kann. Die verschiedenen Abbruchmaterialien müssen voneinander getrennt entsorgt oder wiederverwendet werden. Näheres zum Abbruchantrag und den jeweiligen Anforderungen regeln die Landesbauordnungen.
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  • Abbruchanordnung
    Ist ein Gebäude über längere Zeit ungenutzt und im Verfall begriffen, können Bauordnungsämter den Abbruch verlangen. Dies kann zum Beispiel bei Wohnhäusern der Fall sein, die seit längerem unbewohnt und bei denen aufgrund des schlechten baulichen Zustands akute Einsturzgefahr und die Gefährdung für Menschen besteht.
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  • Abdachung
    abschrägen
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  • Abdichtungsbahnen
    sind für die Abdichtung von Bauwerken oder Bauteilen unter der Geländeoberkante notwendig. Sie schützen vor Bodenfeuchtigkeit, vor Sicker- oder Schichtenwasser und vor drückendem Grundwasser. Dichtungsbahnen bestehen gemäß DIN 18190 aus beidseitig mit einer stärkeren Bitumenschicht versehenen Trägerbahn aus Rohfilz, Jute, Glasvlies, Kupfer- oder Aluminiummetallband oder PETP-Folie, die mit Feinsand bestreut sind.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Abfasen
    Abfasen bzw. Anfasen bezeichnet die Ausbildung eines schrägen Abschnitts, der sogenannten Fase, bei rechteckigen Kanten an Bauteilen.Dies geschieht durch Abschleifen, Abfräsen bzw. Anhobeln der Kanten von Holzbauteilen - Holzstützen, Bretter, Bohlen Bei Natursteinen (z.B. Granittreppenstufen mit Abfasung) durch Schrägschnitt des Materials Bei Stützen und Bauteilen aus Beton (z.B. Fertigbetonelemente und Ortbetonelemente) werden in die Schalung des zu betonierenden Bauteils in den Eckbereichen dreieckige Holzleisten eingelegt, um eine saubere Abschrägung an den Eckpunkten zu erreichen.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Abgehängte Decke
    Abgehängte Decken (auch Abhangdecken) sind unter vorhandene Decken montierte Decken Oftmals werden abgehängte Decken bei der Altbausanierung mit vorhandenen großen lichten Raumhöhen oder zur Verbesserung der Trittschalldämmung (mit Einbringung einer zusätzlichen Lage mineralischer Dämmung) eingesetzt.Vor allem im gewerblichen Bereich werden abgehängte Decken bevorzugt ausgeführt, da sie optimale Möglichkeiten zur Leitungsführung bieten (Elektro-, Lüftungs- und Sanitärleitungen)
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Abgratung
    Oberkante des Sparren oder Gratsparrens abschrägen
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Abholzigkeit
    Verringerung des Durchmessers des Rundholzes auf seiner Gesamtlänge, die die normale Durchmesserabnahme von 1cm je 1m Länge (Vollholzig)übersteigt.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Abiotische Schäden
    Entstehen durch Frost, Sturm, Schnee, Dürre oder auch Waldbrand.
    Quelle: www.wald-online-bw.de
  • Abklebung
    Eine Abklebung ist erforderlich um eine luftdichte Gebäudehülle zu erzielen, oder um Eindringen von Feuchte zu verhindern. An der Innenbeplankung sind stets alle Stoßfugen abzukleben. An der Außenbeplankung sind nur Durchdringungen und Anschlüsse abzukleben. Dabei sind nur geeignete Klebebänder zu verwenden.
    Quelle: www.kronoworld.com
  • Ablängen
    Genauer Längenzuschnitt von Werkstücken.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Ablaufplan
    Alle Maßnahmen und Aktivitäten zur Planung. Koordination und Steuerung des Bauablaufes bei Bauvorhaben bezeichnet man als Ablaufplan (auch Bauablaufplanung oder Bauzeitenplan). Der Bauablaufplan ist sowohl auf der Seite des Planenden (in der Regel Architekt) als auch von ausführenden Unternehmen zu erstellen.Bauablaufpläne werden oftmals in grafischer Form dargestellt, hierbei sind drei Formen möglich, die die einzelnen für die Errichtung des Bauvorhabens notwendigen Abläufe in der richtigen zeitlichen Reihenfolge darstellen sollen.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Abluft
    Aus dem Trockner abgeführtes Trocknungmittel. Wird als Trocknungsmittel Gas verwendet, so spricht man von Abgas. Begriff gilt sinngemäß für alle lufttechnischen Anlagen.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Ablüftzeit
    Zeitspanne beim Kontaktkleben, während der das Lösungsmittel aus dem beidseitig aufgetragenen Klebstoff-Film verdunsten muss, um eine Soforthaftung zwischen den Fügeteilen zu ermöglichen.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Abmaß
    Die Differenz zwischen dem festgestellten Istmaß und dem Nennmaß (auch Sollmaß oder geplantes Maß) eines Bauteils bezeichnet man als Abmaß. · Istmaß: tatsächliches der Baustelle festgestellte Abmessung eines Bauteils · Nennmaß (Sollmaß): In den Bauzeichnungen eingetragenes geplante Abmessung eines Bauteils Beispiel: Geplante Lichte Breite einer Türöffnung im Mauerwerk ist 88,5 cm Nach Aufmaß ergibt sich ein tatsächlich fertiggestelltes Maß von 86,5 cm Das Abmaß beträgt somit -2 cm Entscheidend für die masslich fachgerechte Ausführung von Bauteilen sind die jeweiligen in verschiedenen DIN-Normen ausgedrückten zugelassenen Abweichungen, den sogenannten Toleranzbereichen (Bautoleranzen)
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Abnahme
    Der Besteller hat beim Werkvertrag gemäß § 640 BGB die Hauptpflicht, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Abnahme bedeutet die körperliche Hinnahme des Werkes und die Anerkennung der erbrachten Leistung als im wesentlichen vertragsgemäß. Soweit eine körperliche Hinnahme nicht in Betracht kommt, reicht die Billigungserklärung. Die Abnahme muß der Bauherr oder sein Vertreter vornehmen. An die Abnahme knüpft der BGB-Gesetzgeber eine Reihe von Rechtswirkungen: Die Abnahme läßt regelmäßig die Vergütung fällig werden (§ 641 BGB ) und die Verjährungsfristen (§ 638 BGB) beginnen . Gewährleistungsansprüche (§§ 633, 634, 635 BGB ) treten an die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruches. Bei zufälliger Vernichtung oder Beschädigung des Werkes muß der Besteller dennoch die Vergütung zahlen (§ 644 BGB, Ausnahme § 645 BGB). Kündigungsrechte entfallen. Vertragsstrafen sind nur noch möglich, wenn Sie sich diese bei Abnahme vorbehalten haben (§ 341 BGB). Bei nicht vertragsgemäßer Herstellung des Werkes, kann die Abnahme nach § 320 BGB verweigert werden. Der Besteller kommt bei unberechtigter Abnahmeverweigerung in Gläubigerverzug, unter den Voraussetzungen der §§ 283 ff. BGB zugleich in Schuldnerverzug und macht sich u.U. schadenersatzpflichtig. Bevor Sie die Abnahme eines Werkes wegen eventueller Mängel unberechtigt verweigern, empfiehlt sich daher die Einholung von Rechtsrat. Besonderheiten für den VOB-Vertrag: Der Unternehmer kann nach Fertigstellung Abnahme verlangen, § 12 Nr.1 + 2 VOB/B. Die Abnahmefrist beträgt dann 12 Werktage.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Abnahmefälligkeit
    Die Abnahmefälligkeit gibt an, zu welchem Zeitpunkt der Bauherr vom Unternehmer die Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werks verlangen kann. Gemäß § 640 Abs. 1 BGB ist die Abnahme des vertragsgemäßen Werks beim Bauvertrag eine Hauptpflicht des Bestellers. Abnahme bedeutet die körperliche Hinnahme des Werks verbunden mit der Anerkennung der erbrachten Leistung als im wesentlichen vertragsgemäß. Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, hat beim BGB-Bauvertrag die Abnahme grundsätzlich zu erfolgen, sobald das Werk vertragsgemäß hergestellt wurde und der Unternehmer den Besteller zur Abnahme aufgefordert hat, §§ 640, 271 Abs. 1 BGB. Beim VOB-Bauvertrag kann der Unternehmer nach Fertigstellung vom Auftraggeber Abnahme verlangen, §§ 12 Nr. 1 und 2 VOB/B. Die Abnahmefrist beträgt dann 12 Werktage, sofern keine andere Frist vereinbart wird. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung des Auftragnehmers zur Abnahme innerhalb der in § 12 Nr. 1 VOB/B festgelegten Frist von 12 Werktagen oder der sonst zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Frist nicht nach, gerät der Auftraggeber - auch ohne Verschulden - in Annahmeverzug (Gläubigerverzug). Infolge dieses Verzugs geht die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung des Bauwerks auf den Auftraggeber über, § 644 Abs. 1 S. 2 BGB . Weiterhin haftetet der Auftragnehmer von diesem Zeitpunkt ab nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, § 300 BGB . Unter den Voraussetzungen der §§ 283 ff. BGB gerät der unberechtigt nichtabnehmende Auftraggeber zugleich in Schuldnerverzug und macht sich u.U. schadensersatzpflichtig.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Abnahmeverweigerung
    Gemäß § 12 Nr. 3 VOB/B kann (muß also nicht) der Auftraggeber / Bauherr die Abnahme verweigern, solange wesentliche Mängel der vertraglich geschuldeten Bauleistung vorliegen, die beseitigt werden müssen. Unwesentliche Mängel berechtigen beim VOB-Vertrag nicht zur Abnahmeverweigerung. Anders ist dies beim BGB-Werkvertragsrecht. Hier berechtigt jeder Mangel zur Abnahmeverweigerung, Grenze § 242 BGB. Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Bauleistung im Einzelfall die vertraglich zugesicherten Eigenschaften nicht hat, nicht den anerkannten Regeln der Technik (Bautechnik) entspricht oder sonst mit beachtlichen Fehlern behaftet ist, der den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach den Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Die Abnahmeverweigerung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung , die der Auftraggeber gegenüber dem Unternehmer oder seinem Vertreter abgeben muß. Aus Beweisgründen sollten Sie die Abnahmeverweigerung schriftlich gegen Empfangsbekenntnis aussprechen. Bei berechtigter Abnahmeverweigerung treten die Abnahmewirkungen nicht ein. Dann scheidet auch eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B aus. Der Besteller ist nach § 320 BGB berechtigt, die Zahlung der Vergütung zu verweigern , ohne in Verzug zu geraten. Erfolgt eine Abnahmeverweigerung unberechtigt, gerät der Auftraggeber - auch ohne Verschulden - in Annahmeverzug/Gläubigerverzug. Dann geht die Gefahr des zufälligen Untergang des Bauwerkes auf den Auftraggeber über, § 644 Abs. 1 BGB. Gemäß § 300 Abs. 1 BGB haftet der Auftraggeber nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Unternehmer kann Ersatz seiner Mehraufwendungen für die Erhaltung des Bauwerkes verlangen, § 304 BGB. Bei schuldhafter unberechtigter Abnahmeverweigerung kann der Bauherr nach Mahnung zudem in Schuldnerverzug geraten, da die Abnahme eine Hauptpflicht des Bestellers ist. In diesem Fall muß der Bauherr dem Unternehmer zudem den Verzugsschaden ersetzen. Der Unternehmer kann nach § 326 BGB vorgehen.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Abrasivität
    Eigenschaft eines Werkstoffes, die Werkzeugschneiden zu verschleißen.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Abrichten
    Spanendes Bearbeitungsverfahren zum Herstellen ebener Flächen oder rechtwinkliger Schmalflächen(Kanten) durch Hobeln (manuell) oder Fräsen (masschinell) als Bezugsflächen für weitere Bearbeitungsgänge.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Abrichtmaschine
    Holzbearbeitungsmaschine zum Herstellen ebener Flächen, insbesondere bei verzogenem und winschiefen Hölzern.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Abrichtwerkzeuge
    Zur Aufrechterhaltung und Erneuerung der Schneidfähigkeit von Schleifscheiben, sowie zur Wiederherstellen des ursprünglichen Schleifscheibenprofils geeigneter Werkzeuge.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Abriebfestigkeit
    DIN- und EURO-Normen legen Gruppen von 1 bis 5 für sehr leichte bis sehr starke Beanspruchung fest.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Abriebprüfung
    Abriebprüfung beschichteter Oberflächen: Werkstoffe aus Holz werden in der Regel durch besondere Behandlung geschützt, mit besonderen Effekten versehen oder mit Schichten aus anderen Werkstoffen belegt. Äußere Einwirkungen während des Gebrauchs verursachen einen Verschleiß der Oberflächenbeschichtungen. Gemessen wird der Abrieb nach 100 Umdrehungen in g oder die Anzahl der Umdrehungen bis zum Durchschliefen.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Absatzaushöhlmaschine
    Horizontal arbeitende Spezialfräsmaschine für die Fertigung von Holzabsätzen. Mit Formmessern verschidener Profillierung wird die zur Befestigung am Schuh bestimmte obere Fläche des Absatzes ausgehöhlt. Die Lage des Werkstückes zum Werkzeug wird in spezieller Aufnahmeeinrichtung mit Anschlägen gesichert. Das zweite Wellenende der Maschine ist mit einer Kreissäge bestückt, mit der in einer Spanneinrichtung die Lauffläche des Absatzes geschnitten wird.
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  • Absatzfrontfräsmaschine
    Vertikal arbeitende Spezialmaschine für die Fertigung von Holzabsätzen zur Bearbeitung der senkrechten, der Sohle des Schuhes zugekehrten Fläche des Absatzes. Die Maschinen sind Dopppelfräsen gebaut und mit Spanneinrichtungen für ein oder zwei Absatzformen bestückt.
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  • Absauganlage
    Rohrleitungssystem mit Ventilator und Abscheider für das Absaugen von Staub und Spänen an Bearbeitungsmaschinen und zur Förderung dieser Abfälle in Sammelbunker. Von den einzelnen Bearbeitungsmaschinen führen Zweigleitungen mit schräger Einmündung zur Hauptleitung, deren Querschnitt mindestens so groß sein muß wie die Summe aller Querschnitte der Zweigleitungen.
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  • Absaugkanal
    Bei Elektrowerkzeugen mit Absaugmöglichkeit ist ein separater Kanal im Gehäuse integriert. Durch diesen werden der Staub oder die Späne in den Staubsack befördert.
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  • Absaugschlauch
    Elektrowerkzeuge mit Absaugmöglichkeit können über einen Absaugschlauch mit einem Absauggerät (siehe auch: Allessauger) verbunden werden. Absaugschläuche sind in den Durchmessern 28 mm, 35 mm und 58 mm erhältlich. Dadurch wird ein nahezu staubfreies Arbeiten ermöglicht.
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  • Abschilfern
    Abblätern von Materialoberflächen.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Abschlagszahlung
    Eine Abschlagszahlung ist eine vorläufige Vergütung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Abschlagszahlungen bedarf beim BGB-Bauvertrag einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung. Im Bereich des VOB-Bauvertrags ergibt sich der Anspruch des Auftragnehmers auf Abschlagszahlungen aus § 16 Nr. 1 VOB/B. Abschlagszahlungen setzen zunächst eine entsprechende und nachgewiesene vertragsgemäße Leistung des Auftragnehmers voraus (§ 16 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOB/B ). Der Auftragnehmer muß also die vergütet verlangten Teile der vertraglich vereinbarten Leistung bereits erbracht haben. Vertragsgemäß ist die Leistungserbringung nur, wenn die nicht mangelhaft ist, andernfalls kann der Bauherr einen angemessenen Teil bis zur Mängelbeseitigung zurückbehalten (§ 320 BGB ). Abschlagszahlungen sind in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen zu entrichten. Der Auftragnehmer muß Abschlagszahlungen beantragen, d.h. beim Auftraggeber anfordern. Nach § 16 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/B kann der Auftragnehmer grundsätzlich auch Abschlagszahlungen für eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile sowie die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Baustoffe und Bauteile beanspruchen. In diesem Fall muß dem Auftraggeber / Bauherren aber zusätzlich zu den o.g. Voraussetzungen nach seiner Wahl entweder das Eigentum an den betreffenden Baustoffen und Teilen übertragen werden oder hinsichtlich der geforderten Abschlagszahlung eine entsprechende Sicherheit (näher § 17 VOB/B) gegeben werden. Die Fälligkeit ergibt sich aus § 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Absoluter Luftfeuchtegehalt
    Die Masse des Wasserdampfes pro Volumeneinheit der Luft, in g/m³ (siehe auch Relative Luftfeuchte).
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  • Absorbtion
    Die Aufnahme von freiem Wasser durch die Zellhohlräume (siehe auch Relative Luftfeuchte).
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  • Absperrfurniere
    Bei Sperrholz mit mehr als drei Lagen die Furniere unmittelbar unter den Deckfurnieren;ihre Faserrichtung verläuft rechtwinklig zu derjenigen der Deckfurniere.
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  • Abstandsfläche
    Abstandsflächen sind die Flächen vor den Außenwänden bis zur Grundstücksgrenze oder zur Straße, die von Bebauung freizuhalten sind. Ihre Größe richtet sich nach der Länge und Höhe der Wand sowie nach der Art des Baugebietes. Sie dienen in erster Linie dem Brandschutz, der Lüftung und Beleuchtung durch Tageslicht, dem Schutz der Nachbarn vor Belästigungen. Garagen und Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe brauchen keine Abstandsfläche. Vorbauten (z.B. Erker) dürfen in die Abstandsfläche hinein ragen. Einzelne Bundesländer haben spezielle Länderregelungen zu Abstandsflächen getroffen.
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  • Abziehpolitur
    Eine Verdünnungsmischung, die zum Ablösen eines bereits aufgetragenen Oberflächenmittels verwendet wird.
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  • Adapterstange
    Adapter=Anpassungsstück Die Adapterstange bezeichnet hier eine an die Aufgabe angepaste Verlängerung für den Schaltergriff vorn am Drehbankbett.
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  • Adern
    Als Adern bezeichnet man schmale, dünne Furnierstreifen, welche als Begrenzung größerer Furnierflächen eingelegt werden. Adern sind sowohl mit quadratischen als auch mit flachen Querschnitten erhältlich.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Adhäsion
    Bindekräfte zwischen den Fügeteilen und der Klebstoffschicht
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Adsobtion
    Die Aufnahme von gebundenem Wasser durch die Zellwand aus der Umgebungsluft (siehe auch Desorption)
    Quelle: www.holzwurm-page.de

    Die Aufnahme von gebundenem Wasser durch die Zellwand aus der Umgebungsluft.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Aerobe Klebstoffe
    Klebstoffe, welche durch Lufteinwirkung aushärten
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Agallocheholz
    (Adlerholz, Paradiesholz, Aloeholz, frz. Bois aigle, engl. Satin wood). Diesen Namen führen drei verschiedene Holzarten, die jedoch in unserem Handel fast nicht mehr vorkommen. Alle drei zeichnen sich durch einen starken, aber verschiedenen Geruch aus, weshalb man sie in Ostindien als Räuchermittel benutzt. Die eine Sorte ist dicht, sehr schwer und von rötlichbrauner Farbe, stammt von Excoecaria Agallocha und wird auch Colambacholz genannt. Eine zweite Sorte, von Aquilaria Agallocha, ist dunkelbraun und bitter, und die dritte, die Aquila brava der Portugiesen, von Aquilaria malaccensis aus Sumatra und der Halbinsel Malakka, besitzt eine schmutzig gelbe bis grünliche Farbe.
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Ahorn
    siehe Feldahorn, Bergahorn und Spitzahorn Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Ahornholz
    (frz. Erable, engl. Maple). Das Holz der verschiedenen Arten von Ahornbäumen (Acer) wird zu feinen Tischler- und Drechslerarbeiten verwandt, teils geschnitzt, teils zu Furnieren.
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Ailanthholz
    (Anghikaholz), das Holz des Götterbaums (Ailanthos glandulosa), der in Ostindien heimisch, in Deutschland akklimatisiert ist und die seidenliefernde Raupe des Ailanthusspinners beherbergt, ist sehr hart, von rötlicher, mit breiten, goldgelben, dunkelroten und grünlichen Adern durchzogener Farbe und sehr politurfähig und kommt in 0,5 - 1 m langen, etwa 20 cm dicken Bohlen in den Handel.
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Akazienholz
    (Acacienholz, Robinienholz, frz. Bois d'acacie, engl. Acacia wood). Das Holz der in Nordamerika heimischen, bei uns jetzt überall verbreiteten Robinia Pseudacacia ist von gelblicher Farbe, feinkörnig, biegsam, zäh und fest, läßt sich gut polieren und leicht färben und widersteht der Fäulnis und dem Wurmfraße sehr gut. Unter Wasser hält es sich von allen Holzarten am besten. In Europa benutzt man es zu Tischler- und Drechslerarbeiten sowie namentlich zu Radspeichen, Radkämmen, Weinpfählen und Hammerstielen, in Amerika auch zum Schiffsbau sowie vor allem zu Schiffsnägeln (bis 75 cm).
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Akklimatisierung
    Holz lebt und arbeitet. Damit Dielen nach der Verlegung nicht "schüsseln" und sich verziehen, müssen die Böden akklimatisiert werden. Dazu legen Sie die Pakete in den Raum, in dem der Boden verlegt werden soll. Lassen Sie die Pakete in ihrer Originalverpackung mindesten 24 Stunden in diesem Raum. Dann können Sie mit der Verlegung beginnen.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Alabaasterer
    Handwerkliche Sonderqualifikation. Alabasterdreher, Steindreher, wie sie heute noch in größerer Zahl wegen der guten Vorkommen in der Toskana, besonders in Volterra, anzutreffen sind.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Alerceholz
    ist das Holz einer in Chile wachsenden Konifere (Fitzroya patagonica), deren Stämme oft eine sehr bedeutende Dicke erreichen und wegen der schlechten Transportverhältnisse gewöhnlich im Walde selbst zerschnitten werden. Das meist ohne den weißen, dünnen Splint in den Handel kommende rote Kernholz ist sehr dauerhaft, zieht und wirft sich nicht und läßt sich leicht spalten. Ausfuhrhafen für Alercebretter ist Puerto Mont, von wo sie nach Coquimbo, Valparaiso und Peru gelangen. In Chile wird auch das Harz dieses Baumes (Alerceharz) zur Bereitung von Lacken benutzt.
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Alerze
    Holz fleischrot bis rötlich. Die Jahrringe sind oft wellig, sehr eng, deutlich. Im Radialschnitt glänzend und durch Markstrahlen quergestreifig. Sehr geschätztes Möbelholz.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Aliformes Parenchym
    Bestimmte Anordnung der Längsparenchymzellen auf dem Hirnschnitt, und zwar augenförmig um die Poren orientiert mit seitlichen flügelartigen Ausdehnungen.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Allerheiligenholz
    ist die in manchen Gegenden gebräuchliche Bezeichnung für Bahiarotholz.
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Altbestände
    Waldbestände werden nach ihrem Entwicklungsstand in natürliche Altersstufen eingeteilt. Man unterscheidet beispielsweise Kultur, Jungwuchs, Dickung, Stangenholz, Baumholz und Altbestände. Letztere haben den für die Holzverwendung angestrebten Zieldurchmesser erreicht.
    Quelle: www.wald-online-bw.de
  • Alter, natürlich
    Tatsächliches Alter
    Quelle: www.wald-online-bw.de
  • Alter, wirtschaftlich
    Wird über die Höhe der Bäume berechnet, die infolge von äußeren Einwirkungen (Frost, Wild, Lage, Wasserversorgung, Konkurrenzdruck, etc.) erreicht wurde, obwohl der Bestand aufgrund seines Alters wesentlich höher sein müsste.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Altersklassenwald
    Im Altersklassenwald stehen die verschieden alten Bäume nicht innig gemischt auf einer Fläche, sondern räumlich voneinander getrennt in etwa gleich alten Waldbeständen. Entstanden ist diese Form der Waldbewirtschaftung in erster Linie aus der Notwendigkeit einer nachhaltigen Planung der Holznutzungen. Diese waren im innig gemischten Plenterwald seinerzeit nicht exakt festlegbar, im Altersklassenwald gab es schon sehr früh erste Ansätze einer nachhaltigen Holznutzung. Durch den Anbau der Nadelhölzer nach starken Waldverwüstungen seit Beginn des 19. Jahrhunderts auch auf labilen, sturmwurfgefährdeten Standorten bekam der Altersklassenwald eine entscheidende Bedeutung.
    Quelle: www.wald-online-bw.de
  • Alterung
    Die Alterung von Holz ist eine Folge sämtlicher physikalischer und chemischer Vorgänge; sie ist einerseits die Folge der Veränderbarkeit der Holzsubstanz selbst und andererseits die Wirkung äußerer Einflüsse.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Altlasten
    sind umweltgefährdende Stoffe auf oder unter Grundstücken, wie beispielsweise Chemieablagerungen oder Mülldeponien. In Bauleitplänen besteht Kennzeichnungspflicht, wenn Gefährdungen durch Altlasten zu befürchten sind.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Altpapierdämmstoffe
    Wärmedämmflocken (zum Einblasen in Hohlräume) oder -platten aus zerfasertem Altpapier, geeignet für Dächer, Wände und Decken, diffusionsfähig, normal entflammbar, beständig gegen Schimmel und Ungeziefer, Wärmeleitfähigkeit ca. 0,045 W/(m K).
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Amarant
    Holz rötlichviolett (etwa wie unreife Pflaumen), später violettbraun Zerstreuporig.Hirn-, Querschnitt mit helllen Pünktchen, die mitunter zu schrägen kurzen Bändern zusammenlaufen, hierin Gefäse, Markstrahlen sehr fein. Radialschnitt deutlich nadelrissig z.T. widerspänig. Wertvolles Luxusholz für Möbel und Vertäfelung.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Amarantholz
    (Purpurholz, Luftholz, Violettholz, lat. Lignum purpurinum, frz. Bois pourpre, engl. Purpled heart), das Holz einer südamerikanischen Zäsalpinee, Copaifera bracteata, besitzt einen dichten, schweren Kern von pfirsichblutroter bis tiefschwarzer Farbe, während der Splint heller ist. Man erkennt es leicht daran, daß es an siedendes Wasser keinen Farbstoff abgibt, zum Unterschiede von Blauholz, und mit Salmiakgeist befeuchtet schmutzig grün wird. Das. A. findet in der feinen Kunsttischlerei Verwendung.
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Amesthyst
    (griech.)Violette Varietät der Quarzes(SiO2), "Drusen" Vorkommen: Brasilien, Uruguay, früher auch in Idar-Oberstein.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Aminoplaste
    Sammelbezeichnung für Polykondensationprodukte von Aldehyden, z.B. Formaldehyd und z.B. Harnstoff oder Melamin.
    Quelle: www.kronoworld.com
  • Anaerobe Klebstoffe
    Klebstoffe, welche unter Luftabschluss durch katalytische Wirkung (eines Metalls) aushärten
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Anakuhuiteholz
    (lat. Lignum anacuhuitae, frz. Bois de Anacuite, engl. Anacuite wood), ein sehr bald wieder der Vergessenheit anheimgefallener Artikel des Drogenhandels, das Stammholz eines mexikanischen Baumes, der Cordia Boissieri, sollte gegen Lungenschwindsucht helfen.
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Anblattung
    Holzteile mit einem Blatt verbinden
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Anbolzung
    Hölzer mittels Gewindestab oder Passbolzen verbinden
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Andreaskreuz
    Aussteifung, diagonal kreuzende Hölzer
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Anfangshaftung
    Abbindezustand innerhalb einer Zeitspanne, nach derer die Fixierungen von der Klebestelle entfernt werden können, die endgültige Belastung der Klebestelle aber noch nicht erfolgen darf.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Angel
    (Werkzeugangel)zu flach konischem Verlauf spitz ausgeschmiedetes Ende eines Werkzeuges, das jeweils in das Heft geschlagen wird.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Angiospermen
    Gehören zu der Pflanzengruppe, deren Samen von einer vollkommen geschlossenen Hülle umgeben sind (bedecktsamige Pflanzen); hierzu zählen neben den Monokotyledonen (Einkeimblätter, Z.B. alle Gräser) die Dikotyledonen (Zweikeimblätter), worunter wiederum alle Laubbäume fallen.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Angolaholz
    Was unter diesem Namen zuweilen aus Westafrika in den Handel kommt, ist nichts weiter als Camwood, s. Kamholz.
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Anleimer
    Eine Leiste aus Massivholz, welche an die Kanten von Holz- oder Holzwerkstoffplatten geleimt wird um diese zu schützen und das Blindholz zu verdecken.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Anpressdruck
    Druck auf die Klebeverbindung bei Kontaktklebern, damit die Klebeverbindung zustande kommt.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Anriß
    Anriß (Bleistiftlinie) zum Markieren einer Ausmessung
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Anrührleim
    Wer frei von irgendwelchen Kunststoffen leimen möchte, greift am besten auf den altbewährten Anrührleim zurück. Er hat ebenfalls eine sehr hohe Bindekraft, braucht aber länger zum Trocknen. Sie müssen ihn immer in der genau benötigten Menge anrühren. Bereits angerührter, nicht benötigter Anrührleim härtet aus und wird unbrauchbar.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Anschlussstütze
    Anschlussstützen werden zusätzlich zum Standardstützenraster für anzuschließende Wände eingebaut.
    Quelle: www.kronoworld.com
  • Anstrichbläue
    Blaßblaue bis schwarze Verfärbung des Splintholzes der Nadelbäume, hervorgerufen von einer Gruppe holzbewohnender Pilze (Ascomycetes oder Fungi imperfecti), die bereits (natürlich oder künstlich) getrocknetes, dann aber erneut durchfeuchtetes Holz (z.B. Fenster) befallen.
    Quelle: www.kronoworld.com
  • Apfelbaum
    Zerstreutporig. Splint rötlichweiß, Kern rotbraun mit dunkelerem Spätholz, wodurch er unruhiger wirt als der Kern der Birne. Mit Markflecken durchsetzt. Gefäße und Markstrahlen nicht zu erkennen. Holz ziemlich matt. Weniger begehrt als Birne; Tischler-, Drechseler- und Schnitzholz.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Apfelbaumholz
    Das sehr harte, hellbraune Holz nimmt eine schöne Politur an und wird zur Herstellung von Möbeln und kleineren Gegenständen, wie Hobelgestellen, Werkzeuggriffen usw. verwendet.
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Arbeiten des Holzes
    Holz verändert seinen Zustand, es verzieht sich, kann reißen, schwinden oder quellen. Das müssen Sie bei der Verarbeitung unbedingt berücksichtigen.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Artillerieholz
    nennt man die zur Herstellung der Holzteile an Feldkanonen geeigneten rohen Holzarten. Für Felgen, Speichen und Naben der Kanonenräder benutzt man das gewöhnliche Stellmacherholz, namentlich von Buchen, Hainbuchen, Eschen, Ulmen, Eichen und Ahorn. Das Lafettenholz wird am besten aus Ulmenholz, womöglich von Ulmus suberosa, geschnitten. Wegen der Seltenheit dieses Holzes werden auch astfreie Eichen und starke Rotbuchen verarbeitet.
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Arvenholz
    (Zirbelkiefernholz, Zirbelföhrenholz), das Holz der Arve, Pinus cembra, ist grob und wenig glänzend, aber dauerhaft. Man erhält es aus den Alpen und verwendet es zu Resonanzböden.
    Quelle: www.manufactum.de/merck
  • Assacu
    Kein Kern. Holz gelbbraun bis hell olivgrau. Zuwachszone in unregelmäßigen Abständen. Sehr schlicht. Gefäße wenig, groß, mit hellem Inhalt.Nadelrissen grob. Holz zum Teil widerspänig. Für einfache billige Tischlerarbeiten, wenig geignet für Bauzwecke im Freien. Geeignet für Sperrholzplatten (wie Pappel). Kisten- und Spankorbholz.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Ast
    Eine Seitenachse der Baumachse (Stamm) des Baumes. Äste tragen als feinere Auszweigungen die Zweige, deren jüngste Triebe genannt werden. Äste und Zweige zusammen bilden die Baumkrone. Äste sind die wichtigsten Merkmale der Gütesortierung von Rund- und Schnittholz. Bei Schnittholz sind Äste die vom weiterwachsenden Holzgewebe eingeschlossenen Teile ehemaliger Äste (siehe auch Durchfallast, Schwarzast, Verwachsener Ast, Flügelast, Punktast, Astquirl).
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Astquirl
    Etwa in gleicher Höhe am Stamm gebildete Äste, die im Querschnitt sternförmig erscheinen; nur bei Nadelhölzern.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Auenwälder
    Wälder, die im Bereich der Grundwasserschwankungen/Überflutung eines Flusses oder Baches liegen. Bei Überschwemmungen speichern sie Wasser und geben es in Trockenzeiten gleichmäßig wieder ab.
    Quelle: www.wald-online-bw.de
  • Auflassung
    Gemäß § 873 Abs. 1 BGB bedarf es zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück der Einigung der Beteiligten über den Übergang des Eigentums und der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch, kurz: Einigung und Eintragung. Das Gesetz bezeichnet die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück erforderliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber nach § 925 Abs. 1 BGB mit einem besonderen Namen: Auflassung. Die Auflassung ist bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile in der Regel vor dem Notar zu erklären. Stellvertretung ist zulässig. Zwar genügt allein zur Auflassung die mündliche Erklärung. Damit aber die Voraussetzungen für die spätere Eintragung im Grundbuch ( 29 GBO) vorliegen, erfolgt die Auflassung regelmäßig zusammen mit dem Grundstückskaufvertrag und wird notariell beurkundet. Die Auflassung kann nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung / Befristung geschlossen werden. Die Auflassung allein bewirkt noch nicht dem Eigentumsübergang am Grundstück, hinzukommen muß noch die Eintragung im Grundbuch.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Aufmaß
    Ist die genaue Ermittlung der Öffnungs- und Anschlagmaße. Türhöhe x Türbreite x Mauerstärke.
    Quelle: www.holzwurm-page.de

    Hierbei handelt es sich um die für die Rechnungsaufstellung und Rechnungsprüfung notwendigen Feststellungen der wirklich geleisteten Vordersätze nach Zahl, Maß und Gewicht durch den Auftragnehmer. Das Aufmaß ist ein tatsächlicher Vorgang, welcher zeitlich vor der Rechnungsaufstellung erfolgt und dessen Vorbereitung dient. Die Feststellung, ob die erbrachte Leistung vertragsgerecht und mangelfrei ist, gehört nicht zum Aufmaß, sondern ist eine Angelegenheit der Abnahme. Grundsätzlich kommt ein Aufmaß nur beim Einheitspreisvertrag, nicht beim Pauschalpreisvertrag in Betracht. Rechtsgrundlage ist § 14 Nr. 2 VOB/B . Das Aufmaß ist entsprechend dem Fortgang der Leistung möglichst gemeinsam aufzustellen. Der Auftraggeber muß Gelegenheit haben, am Aufmaß teilzunehmen und ist daher binnen angemessener Frist von dem vorgesehenen Aufmaßtermin zu benachrichtigen. Dem Auftraggeber wird es hierdurch ermöglicht, den Rechnungsinhalt am Objekt selbst zu überprüfen. Die gemeinsame Erstellung dient der Klärung von Zweifelsfragen und Vermeidung von Streitigkeiten. Die ordnungsgemäße Aufstellung eines Aufmaßes ist beim Einheitspreisvertrag eine Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlußvergütung und den Eintritt der Zahlungspflicht des Auftraggebers. Die gilt auch für den BGB-Bauvertrag, § 641 BGB. Zwar besteht grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung zum gemeinsamen Handeln; die Verweigerung der Mitwirkung kann aber zu einer Unterbrechung oder Behinderung der Leistung führen. Wird das Aufmaß gemeinschaftlich genommen und dann im beiderseitigen Einverständnis der Abrechnung zugrundegelegt, so ist diese Aufmaßerstellung für beide Vertragsparteien bezüglich der festgestellten Maße bindend.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Aufsattelung
    Auf ein Flachdach ein Steildach aufbauen
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Aufschiebling
    Pfostenaufsatz am Sparrenfuß, Dachknick im Traufbereich, bei einfacher Ausführung mittels Dachlatte etc. seitlich an Sparren genagelt
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Aufschlagen
    Aufrichten des Daches oder einer Holzkonstruktion.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Aufsparrendämmung
    geeignet für den Neubau und Verbesserung der Wärmedämmung im Gebäudebestand, wenn Deckung und Lattung erneuert werden. Die Dämmschicht wird direkt auf den Sparren oder einer Holzschalung verlegt und mittels Konterlattung (parallel zu den Sparren) befestigt. Quer zu den Konterlatten werden die Dachlatten als Unterkonstruktion für die Dachdeckung aufgebracht. Es ist zudem möglich, großformatige Dämmelemente in verschiedenen Dämmstoffdicken aus Hartschaum-Dämmkern und oberer/unterer Holzwerkstoffplatte direkt auf den Sparren zu verlegen zur Aufnahme von Dachziegel-, Dachstein-, Schiefer- und anderen Dachplattendeckungen.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Aufsteckhülsen
    Dort, wo die Türen an der Zarge befestigt sind, sind Bänder (Kloben) zu erkennen. Diese können, da häufig nur einfach vernickelt, mit verschiedenen Zierhülsen (Aufsteckhülsen schlicht oder mit Zierkopf, z.B. in Messing matt oder Messing poliert) verschönert werden.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Auftrennen
    Als 'Auftrennen' bezeichnet man den Vorgang des Aufsägens eines Brettes parallel zur Holzfaser.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Augung
    Speziell bei Volgeaugenahorn die Bezeichnung der augenförmigen Zeichnung des Furniers.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Aus dem Herz Schälen
    Furniertechnik -> Schältechnik. Im Gegensatz zum Riftschälen kann der Block beispielsweise auch gedrittelt und der Schälvorgang von innen heraus, also "aus dem Herz", begonnen werden. So erzielt man nicht nur breitere Furniere mit besonders hohem Anteil an blumiger Zeichnung sondern auch eine besonders hohe Ausnutzung.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Ausbau
    Ausbau eines Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Ausbau des Dach- oder Kellergeschosses oder durch eine unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienen. Dazu gehört auch der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen, die infolge Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind. • Die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Aufstockung des Gebäudes oder durch Anbau an das Gebäude.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Ausbaustufen
    Die erste Ausbaustufe bezeichnet das aufgestellte Ständerwerk mit einseitiger Beplankung. Der Bauherr kann dann die Dämmung selbst einlegen und die zweite Beplankung aufbringen. Ist dieseine tragende Beplankung, muss auf eine sorgfältige Ausführung seitens des Bauherren geachtet werden. Die zweite Ausbaustufe bezeichnet das fertiggestellte Bauwerk, an dem der Bauherr im Innenausbau noch Gipskartonplatten und das Finish aufbringen muss.
    Quelle: www.kronoworld.com
  • Ausbleichen
    Verblassen der natürlichen Färbung beim trockenen Kernholz durch starke Belichtung. Hierbei kann es auch zu einer Farbänderung kommen.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Außenbau
    Bereiche, in denen Bauteile den Witterungseinflüssen, wie Regen, Sonne u. a. ausgesetzt sind wie z.B. bei Fassaden (siehe auch: Witterungsfestigkeit).
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Ausfachung
    Ausfüllen eines Gefaches mit Holz, Lehm, Stein
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Aushärtezeit
    Zeitspanne, welche ein Reaktionsklebstoff benötigt, um zu einer vollständig ausgehärteten Kunststoffschicht zu polymerisieren. Die Aushärtezeit beginnt bei Einkomponentklebern mit dem Auftragen des Klebers auf die Klebefläche, bei Zwei- oder Mehrkomponentenklebern mit dem Mischen der Komponenten.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Auskehlen
    rinnenförmig aushöhlen, "Gegenteil" der Abgratung
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Ausklinken
    Rechtwinkliger Eckausschnitt, ähnlich wie Absetzen, jedoch nicht als Stufe in der Werkstückfläche, sondern als Ausschnitt in der Werkstückkante.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Ausklinkung
    Ausstemmen, Aussägen, um ein anderes Holz einzulassen.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Ausreißen
    Wenn beim Bohren, Fräsen oder Sägen das Werkstück durch unsachgemäße Handhabung des Werkzeugs beschädigt wird oder der Bohrer oder Fräser auf der Rückseite des Werkstücks austritt, reißt das Holz an dieser Stelle auf. Bei Sägen mit der Stichsäge kann ein sog. Splinterschutz das Ausreißen des Werkstückes an der Oberfläche verhindern.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Ausstechen
    Zum Ausstechen von [Holz] benötigen Sie einen [Stechbeitel] und einen [Schreinerklüpfel]. Das Werkstück sollte auf einer schwingungsfreien Unterlage sicher befestigt werden. Vor dem Stemmen zeichnen Sie mit einem [Bleistift] genau den auszustechenden Bereich an.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • aussteifende Wände
    scheibenartige Bauteile zur Aussteifung des Gebäudes oder zur Knickaussteifung tragender Wände. Aussteifende Wände sind stets auch tragende Wände.
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Aussteifung
    Sicherung gegen Verschiebung (z. B. mit Kopfbändern)
    Quelle: www.zimmererforum.de
  • Austauschhölzer
    Holzarten, die für einen oder auch mehrere Verwendungszwecke - nach Aussehen oder technischen Eigenschaften - statt schon bekannter Arten einsetzbar sind.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Austreiber
    Schraubenköpfe können auch versenkt werden. Hierfür müssen Sie das Loch mit einem Austreiber entweder manuell oder mit einem speziellen Aufsatz für die Bohrmaschine trichterförmig auf die Größe des jeweiligen Schraubenkopfes erweitern.
    Quelle: www.holzwurm-page.de
  • Austrocknungskapazität
    Die mögliche Verdunstungsmenge an Wasser eines Bauteils während der Verdunstungsperiode. Diese ist in der DIN 4108-3 definiert.
    Quelle: www.kronoworld.com
  • AVA
    Abkürzung für "Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung". In Deutschland setzte die Diskussion um EDV im Bauwesen gegen Ende der 60er Jahre ein. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die standardisierte Beschreibung von Bauleistungen gelegt, die im Bereich Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung (AVA) eingesetzt werden konnten. Ein "Gemeinsamer Ausschuß für Elektronik im Bauwesen" (GAEB), in dem Vertreter aus Bauindustrie, Verwaltung und Architektenschaft zusammen saßen, überprüfte die Anwendungsmöglichkeiten und brachte Anfang der 70er Jahre das Standardleistungsbuch (StLB) heraus.
    Quelle: www.kronoworld.com

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



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