Anfangshaftung
Abbindezustand innerhalb einer Zeitspanne, nach derer die Fixierungen von der Klebestelle entfernt werden können, die endgültige Belastung der Klebestelle aber noch nicht erfolgen darf.
Quelle: www.holzwurm-page.de

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



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