Abbruchanordnung
Ist ein Gebäude über längere Zeit ungenutzt und im Verfall begriffen, können Bauordnungsämter den Abbruch verlangen. Dies kann zum Beispiel bei Wohnhäusern der Fall sein, die seit längerem unbewohnt und bei denen aufgrund des schlechten baulichen Zustands akute Einsturzgefahr und die Gefährdung für Menschen besteht.
Quelle: www.zimmererforum.de

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