Abmaß
Die Differenz zwischen dem festgestellten Istmaß und dem Nennmaß (auch Sollmaß oder geplantes Maß) eines Bauteils bezeichnet man als Abmaß. · Istmaß: tatsächliches der Baustelle festgestellte Abmessung eines Bauteils · Nennmaß (Sollmaß): In den Bauzeichnungen eingetragenes geplante Abmessung eines Bauteils Beispiel: Geplante Lichte Breite einer Türöffnung im Mauerwerk ist 88,5 cm Nach Aufmaß ergibt sich ein tatsächlich fertiggestelltes Maß von 86,5 cm Das Abmaß beträgt somit -2 cm Entscheidend für die masslich fachgerechte Ausführung von Bauteilen sind die jeweiligen in verschiedenen DIN-Normen ausgedrückten zugelassenen Abweichungen, den sogenannten Toleranzbereichen (Bautoleranzen)
Quelle: www.zimmererforum.de

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