Bauantrag
Soweit ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben vorliegt, wird das Genehmigungsverfahren durch den Bauantrag des Bauherrn eingeleitet. Dieser ist in NRW schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde ( 69 Abs. 1 BauO NW) einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen, einzureichen. Bauherr und Entwurfsverfasser haben den Bauantrag zu unterschreiben, vgl. § 69 Abs. 2 BauO NW. Mit ihrer Unterschrift übernehmen sie die Verantwortung für die Richtigkeit ihrer Angaben. Bauanträge können jederzeit wiederholt werden . Das genaue Verfahren, die zuständige Behörde und die beizufügenden Unterlagen variieren von Bundesland zu Bundesland. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Bauverwaltungsamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Kreises.
Quelle: www.zimmererforum.de

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