Baustoffe brennbar
B-Baustoffe: Da sich brennbare Baustoffe erheblich am Brandgeschehen beteiligen können, wird ihre Verwendung vom Gesetzgeber zum Teil eingeschränkt. Leichtentflammbare Baustoffe (DIN 4102 - B3: leichtentflammbar) dürfen im Bauwesen grundsätzlich nicht verwendet werden. Dies gilt nicht für solche Baustoffe, die in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leichtentflammbar sind (§ 17 Abs. 2 Musterbauordnung). Verwendbarkeitsnachweis: Entweder Verwendung von allgemein gebräuchlichen Baustoffen (=klassifizierte Baustoffe nach dem "Katalog" DIN 4102-4 Abschnitt 2.3) oder von Baustoffen mit einem besonderen Verwendbarkeitsnachweis. Dieser besteht bei B 1-Baustoffen aus einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und bei B 2-Baustoffen aus einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis. Baustoffe, die in keine andere Klasse einzuordnen sind, gelten als leichtentflammbar.
Quelle: www.kronoworld.com

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