Dachaufbauten
Unter Dachaufbauten versteht man Gauben und sogenannte Laternengeschosse*. (* Laternengeschoss = Aufbauten am Dachfirst) Sie dienen der Belichtung und Belüftung von Nutzräumen und der Erweiterung des nutzbaren Raums im Dachbereich. (Zugewinn an lichter Raumhöhe im Bereich der Dachaufbauten) Dachaufbauten tragen durch die Gliederung des Daches wesentlich zur Gestaltung des Daches bei und sind bei nachträglicher Ausführung durch den Ausbau von Dachgeschossen grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Quelle: www.zimmererforum.de

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