Emissionsklasse
Die Emissionsklassen unterteilen sich in E1, E2 und E3. Diese Klassen werden in der "Formaldehydrichtlinie" definiert. Nach dieser Verordnung dürfen nur noch Holzwerkstoffe in den Verkehr gebracht werden, die der Emissionsklasse E1 entsprechen. Um dieser Emissionsklasse anzugehören, darf der Formaldehydgehalt nicht höher als 0,1 ppm (parts per million) sein.
Quelle: www.kronoworld.com

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