Durch Einschlag aller Bäume entstehen im Wald Kahlflächen. Nach dem Landeswaldgesetz dürfen Kahlhiebe bei Laubbäumen erst ab Alter 70 und bei Nadelbäumen ab 50 Jahren vorgenommen werden. Kahlflächen müssen innerhalb von 3 Jahren wieder bestockt werden. Quelle: www.wald-online-bw.de
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