Klammern
Klammern werden bei Holzbauteilen aus Nadelholz (NH) und Holzwerkstoffplatten aus Nadelholz verwendet. Ohne Bauaufsichtliche Zulassung (BAZ) aber mit Prüfbescheinigung dürfen Klammern auf Abscheren und kurzfristig auf Herausziehen (z.B. bei Windsog) beansprucht werden. Bei einer ständigen Beanspruchung auf Herausziehen (z.B. durch untergehängte Decken) bedürfen die Klammern einer Bauaufsichtlichen Zulassung. Der Winkel zwischen Klammerrücken und Holzfaserrichtung sollte >= 30° betragen, um den max. zulässigen Abscherwert zu erreichen. Klammern können mit geeigneten Geräten durch Druckluft eingetrieben werden.
Quelle: www.kronoworld.com

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