Oberbegriff für verschiedene Plattenarten, die aus mindestens drei aufeinandergeleimten Holzlagen symmetrisch aufgebaut sind, wobei die Faserrichtung benachbarter Lagen meist um 90° versetzt (abgesperrt) sind. Nach Art der Lagen werden unterschieden: a. Furniersperrholz (früher Furnierplatte genannt) betseht ausschließlich aus Furnieren, b. Stabsperrholz (früher Tischlerplatte genannt) mit einer Mittellage aus höchstens 30 mm breiten Holzstäben, c. Stäbchensperrholz (früher auch Tischlerplatte genannt) mit einer Mittellage aus höchsten 8 mm dicken, hochkant zur Platteneben stehenden Stäbchen, meist aus Schälfurnieren, d. Zusammengeseztes Spaeerholz besitzt neben den Furnierlagen auch mindestens eine Lage aus anderen Werkstoffen als Schnittholz oder Furnier, z.B.Furnierspanplatte. Quelle: www.holzwurm-page.de
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