Grundlagen Stapeln

Der Stapelplatz soll möglichst frei liegen, damit die Luftbewegung nicht gehemmt ist. In Abhängigkeit von der Lagerfläche sollen die Stapel mit ihrer Längsachse in einem Winkel von 45...95° zur Hauptwindrichtung liegen. Die Stapelgrundfläche muß eben, trocken und ohne Flugsand sein. Feuchter, lehmiger oder sandiger Boden ist mit Kies oder Schotter abzudecken. Humusschichten sind abzutragen, und auftretender Unterwuchs von Gräsern usw. ist ständig zu beseitigen.
Ebenfalls müssen Sägespäne, Rinde - und Holzreste steht's entfernt werden.

Der Stapelunterbau soll so hoch sein, daß die unterste Stapellage mindestens 400 mm über den Boden liegt, damit die absinkende schwere, feuchte Luft frei nach allen Seiten, auch unter den Stapeln, abfließen kann. Unterlagen aus Holz als Sockel sind wegen der Gefahr der Bildung von Fäulnisherden nicht gestattet. Geeignet sind gemauerte Pfeiler, die genau (etwa 800mm) in das Erdreichreichen, da diese dem Stapeldruck nicht nachgeben und in der Ebene bleiben. Bei festem,
gewachsenem Untergrund sind transportable Sockelklötze aus Magerbeton mit einer Grundfläche von 300 mm x 300 mm und einer Höhe von 250..300 mm vorteilhaft.  Auf diese Sockel werden imprägnierte Sockelauflagen aus Kantholz gelegt und mit Wasserwaage und Richtlatte geradflächig
ausgerichtet. Die Mittenabstände der Sockelauflagen sollen bei Laubschnittholz höchstens 1000 mm und bei Nadelschnittholz höchstens 1400 mm betragen. In der Breite des Stapels werden die Stapelauflagen waagerecht ausgerichtet, in der Länge des Stapels können sie eine Neigung bis 20 mm je 1000 mm haben, damit Regen- und Tauwasser schnell abfließen können.

Auf diese Unterlage kommen zuerst Stapellatten und dann die erste Holzlage, und zwar immer mit der rechten Seite des Brettes nach oben. Anzahl und Lage der Stapellatten aus Kiefern- oder Fichtenholz richten sich nach den Sockelauflagen. Sie werden immer genau über einander gelegt und müssen von gleicher Dicke sein, sonst zieht sich der Stapelgut krumm und flügelig.

An einer Querfläche des Stapels sind die Stapellatten mit Querschnittschmalflächen des Stapelgutes bündig verlaufend, ausgenommen Paketstapel, anzuordnen. An den Längsseiten des Stapels sollen die Stapellatten hervorstehen oder müssen mindestens bündig abschließen. Bei Parkettstapeln können zur Erhöhung der Stabilität die Stapellatten bis zu höchstens 300 mm vom Enden entfernt liegen. Die Abmessungen der Stapellatten sind 25 mm x 25 mm oder 25 mm x 35 mm. Sie müssen ohne Farbfehler (Bläue ) und gegen Insekten - und Pilzbefall geschützt sein. In der Ebene soll zwischen den Brettern ein Zwischenraum von mindestens 30 mm sein. Bei besäumten Schnittholz sollen die Zwischenräume senkrecht über einander liegen. Längere, durchgehende Stapellatten binden die Bretter untereinander und verhindern das umkippen der Stapel. Die Stapellatten stellen einen beachtlichen Wert dar und sind deshalb bei Nichtbenutzung gegen schädigende Witterungseinflüsse dauerhaft geschützt zu lagern. Überdachte, fahrbare Regale, in denen die Stapellatten nach Dicken geordnet liegen, haben sich besonders bewährt.

Die Literatur und Quellen aus den dieTexte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



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