Kastenstapel werden für Brett - oder Blockweise sortiertes Schnittholz angewendet. Der Zwischenraum zwischen zwei Kastenstapeln muss mindestens 300 mm betragen. Stapellatten werden zwischen den einzelnen Lagen der Hölzer eingelegt, die der Luft Zutritt zu den Schnittflächen gewähren soll. Bei den Stapellatten kommt man mit folgenden Querschnitten aus 20X25mm, 25x25mm und für Bohlen kann man gegebenenfalls 30x30mm und 30x40mm nutzen. Eine hinreichende Wasserabgabe des Holzes hat man mit Stapellatten von 15 bis 20mm bei dünnen, rasch trocknenden Brettern. Stapellatten gegen Bläue imprägniert und aus Kiefernkernholz nimmt man am besten für Kiefer. Die Stapellatten sollten 1m bis höchstens 2m Entfernung voneinander betragen, je nach dicke der zu stapelnden Hölzer. Stapellatten sollten entweder mit dem Brettern bündig liegen oder etwas vorstehen am Kopfende der Stapel.
Blockstapel werden in Ausnahmefällen für Blockweise sortiertes, hochwertiges einheimisches Laubschnittholz und für nicht einheimisches Schnittholz verwendet.
Paketstapel sind für Brettweise sortiertes Schnittholz anzulegen. Bei einer Breite des Stapelpaketes von 1200 mm dürfen höchstens vier Stapelpakete übereinander gestapelt werden, bei einer Breite von 1000 mm höchstens drei. Der Zwischenraum zwischen zwei Paketstapel muß mindestens 300 mm betragen. Die Durchlagen und Stapellatten müssen senkrecht über einander liegen.
Beim Stapeln ist darauf zu achten das die Stapellatten genau senkrecht übereinanderliegen müssen, da sonst das gestapelte Schnittholz verspannt oder verbogen wird. Bei der Freilufttrocknung sollten senkrechte Luftschächte vorgesehen sein, von 20cm Breite im Kastenstapel. Übereinander gestapelte Schnittholzpakete, die durch einseitigen Trocknungsprozess ihre Standfestigkeit verloren haben, sind sofort umzusetzen.
Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis