Kastenstapel werden für Brett
- oder Blockweise sortiertes Schnittholz angewendet. Der Zwischenraum zwischen zwei Kastenstapeln muß mindestens 300 mm betragen.

Blockstapel werden in Ausnahmefällen für Blockweise sortiertes, hochwertiges einheimisches Laubschnittholz und für nicht einheimisches Schnittholz verwendet.

Der Zwischenraum zwischen zwei nebeneinander liegenden Blöcken muß mindestens 200 mm betragen . Zur Gewährleistung der Standsicherheit des Stapels muß die Breite des unteren Brettes mindestens ein Drittel des Stammdurchmessers betragen. Anderenfalls wird es oben auf den Block gestapelt. Bei einem Stapel
, der in der Breite nur einen Block enthält, dürfen höchstens zwei Blocke übereinander gestapelt werden. Bei Stapeln mit mehr als einem Block in der Breite und in der Höhe sind die jeweils nebeneinanderliegenden Blöcke mit mindestens einer durchgehenden Stapellatte zu verbinden.

Paketstapel sind für Brettweise sortiertes Schnittholz anzulegen. Bei einer Breite des Stapelpaketes von 1200 mm dürfen höchstens vier Stapelpakete übereinander gestapelt werden, bei einer Breite von 1000 mm höchstens drei. Der Zwischenraum zwischen zwei Paketstapel muß mindestens 300 mm betragen. Die Durchlagen und Stapellatten müssen senkrecht über einander liegen.
Übereinander gestapelte Schnittholzpakete, die durch einseitigen Trocknungsprozess ihre Standfestigkeit verloren haben, sind sofort umzusetzen.
Die Literatur und Quellen aus den dieTexte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis