Gemeinsame Erklärung zum Vergaberecht



Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften fordern, alles zu unterlassen, was die bewährte Zuständigkeit der Vergabeausschüsse für die Erarbeitung ausgewogener Verfahrensvorschriften beschneidet.

Dazu gehört zum einen, dass die EG-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit innerhalb der Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL, VOF) umgesetzt wird. Verfahrensvorschriften für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Vergaben, die auch schon
bislang in den Vergabe- und Vertragsordnungen geregelt sind, dürfen dort nicht herausgelöst werden. Dies würde einer Zersplitterung des Vergaberechts Vorschub leisten und damit die praktische Handhabbarkeit dieses wichtigen Segments der öffentlichen Auftragsvergabe für Auftraggeber und Auftragnehmer erheblich erschweren.

Dazu gehört zum anderen, dass die koalitionsvertraglich vereinbarte Einführung eines wirksamen Rechtsschutzes bei Unterschwellenaufträgen nicht dazu führen darf, dass die Vergabe- und Vertragsordnungen abgeschafft werden. Denn jene werden durch die fachkundigen Vergabeausschüsse, die sich aus Fachleuten der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite
zusammensetzen, erarbeitet. Diese seit Jahrzehnten bewährte Entlastung des Gesetz- und Verordnungsgebers ist die Garantie dafür, dass den Anwendern auch in Zukunft unbürokratische und praktikable Vergaberegelungen zur Verfügung stehen, die von allen Beteiligten akzeptiert werden.

Berlin, den 10. Dezember 2010
Bundesarchitektenkammer
Bundesingenieurkammer
Bundesverband der Deutschen Industrie
Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Deutscher Gewerkschaftsbund
Deutscher Stahlbau-Verband
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie
Autor:
Holzi am 14. Dez. 2010 um 06:03 Uhr
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