Die Betriebsleiterkonferenz (BLK) und der Initiativkreis Forstlicher Zusammenschlüsse (IK) sehen in den Stellungnahmen verschiedener Interessensvertretungen eine Diskreditierung der deutschen Privatforstbetriebe
Das Bundeskartellamt hat die gemeinsame Organisation von Kleinprivatwald, Kommunalwald und Staatswald unter dem Dach der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg als unvereinbar mit dem deutschen Wettbewerbsrecht bezeichnet und ultimativ eine Reform der Einheitsforstverwaltung südwestdeutscher Prägung verlangt. Es steht zu erwarten, dass nach diesem Beschluss auch die Bewirtschaftung des Kleinprivat- und Kommunalwaldes in anderen Bundesländern mit Einheitsforstverwaltung auf den Prüfstand gerät. Genau dies fordern Konkurrenten auf dem Markt für Dienstleistungen bereits seit vielen Jahren.
Nachdem es den Betroffenen nicht gelingen konnte, das Bundeskartellamt von der Zukunftsfähigkeit des alten Status Quo zu überzeugen, soll nun über eine Änderung des Bundeswaldgesetzes eine Zementierung der Einheits- bzw. Gemeinschaftsforstverwaltung erreicht werden. So jedenfalls lautet der über die Agrarministerkonferenz eingereichte Antrag des Landes Rheinland-Pfalz. Die Unterstützer des Antrages scheuen auch vor abenteuerlichen Behauptungen nicht zurück. So behauptet die Rheinland-Pfälzische Landwirtschaftsministerin allen Ernstes, „nur das Gemeinschaftsforstamt könne die gesellschaftlichen Aufgaben der Wälder zum Schutz des Klimas, des Wassers, der Artenvielfalt, zur Umweltbildung und Erholung auch in Zukunft sichern.“ Ähnlich die Branchengewerkschaft BAU, die befürchtet „mit der Zerschlagung der einheitlich strukturierten und gut funktionierenden Forstverwaltung droht künftig wesentlich mehr kurzfristiges Profitdenken, Billiglohn und weiterer Personalabbau.“
Die Verfechter der Einheitsforstverwaltung zeichnen ein einseitiges, in keinster Weise der Realität der deutschen Forstwirtschaft gerecht werdendes Bild. Sie unterschlagen wider besseres Wissen, dass in den Ländern ohne Einheitsverwaltung wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Bayern, die Vertreter der Waldeigentümer mit den Forstbehörden gut zusammenarbeiten und dadurch einen anerkannt hohen Standard der Forstwirtschaft sicherstellen. Gerade Bayern hat gezeigt, wie man mit den richtigen Weichenstellungen die Beschäftigungszahlen im Wald erhöhen kann. Nicht vergessen werden sollte, dass die bayerische Forstreform gerade beim Kleinprivatwald zu einem enormen Motivationsschub und erheblicher forstpolitischer Einflusssteigerung geführt hat. Vor allem aber wird unterschlagen, dass private Erwerbsforstbetriebe, die älter als alle Staatsforstverwaltungen sind, seit Jahrhunderten zum Wohle ihrer Eigentümer wie auch ihrer Mitarbeiter und der den Wald nutzenden Bevölkerung nachhaltig mit bestem Erfolg wirtschaften.
Gleiches gilt für die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und die freien Forstdienstleister, die viele private und kommunale Waldungen in ganz Deutschland beförstern. Zudem waren es gerade die privaten Forstbetriebe, die von der Geburtsstunde vor rd. 65 Jahren bis heute die Grundsätze der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) geprägt und weiterentwickelt haben. Viele Landesforstverwaltungen haben diese Grundsätze später in ihre Leitbilder übernommen.
Die BLK und der IK sind Vertreter der Privatforstbetriebe mit erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung. Wir fordern alle an der Diskussion beteiligten wie auch die von Reformen betroffenen Personen auf, sich intensiv und vorbehaltlos mit der Situation in Ländern ohne Einheits- oder Gemeinschaftsforstverwaltung zu befassen. Sie lädt alle Politiker gerne in ihre Betriebe ein, um sich selbst ein Bild vom verantwortungsbewussten Forstmanagement privater Prägung zu machen. Schließlich fordern wir alle Politiker auf, nicht länger so zu tun, als müssten Privatautonomie und fairer Wettbewerb auf Holz- und Forstdienstleistungsmärkten vor den Toren des Waldes aufhören.
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Bundeskartellamt versendet Entscheidungsentwurf im Rundholzv um 04:56 UhrKommentar hinzufügen