Große Übereinstimmungen, aber auch Differenzen kennzeichneten den vergangenen Verhandlungstermin zur RVR am 08.02.2012 in Kassel. Übereinstimmung zwischen den Vertretern von DHWR und DFWR wurde für die Laubholzsortierungen erreicht. Auch bei den für das Industrieholz wichtigen Inhalten wurde weitestgehende Deckungsgleichheit hergestellt. Eine notwendige fachliche Diskussion der Sortierkriterien für Nadelholz wird jedoch von der Forstseite weiterhin kategorisch abgelehnt.
Erste Auszüge des von der Sägeindustrie (BSHD und VDS) in Auftrag gegebenen Kurzgutachtens zu den gegenseitigen Einflüssen von Rahmenvereinbarung Werksvermessung (RVWV) und RVR lassen zudem vermuten, dass noch eine intensive Bearbeitung beider Regelwerke erfolgen muss. Das Kurzgutachten wird Ende Februar vorliegen und von den Ausschussmitgliedern einer weiteren Bewertung unterzogen.
Darüber hinaus ergaben sich rechtliche Fragestellungen, deren Überprüfung der AK RVR insgesamt zustimmte. Hierbei ist neben der zivilrechtlichen Einordnung des Regelwerkes insbesondere auch eine Bewertung der wettbewerbsrechtlichen Beständigkeit vorzunehmen.
Die RVR wird Einfluss auf einen Markt haben, in dem rund. 2,5 Milliarden EURO jährlich umgesetzt werden. Des Weiteren hat der deutsche Rohholzmarkt für die nationale Sägeindustrie existenzielle Bedeutung. Daher sind, nach Ansicht des BSHD, „Druck und Hektik“ auf der Zielgeraden die falschen Berater.
Die Vertreter des DHWR im Ausschuss sehen die RVR grundsätzlich auf einem guten Weg. Zur Lösung der scheinbar unüberbrückbaren Auffassungsunterschiede bei der Sortierung von Nadelholz bedarf es jedoch weiterer Diskussionen und Kompromissbereitschaft.
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