Schweizer Bundesrat erleichtert dem gemeinnützigen Wohnungsbau den Zugang zu Bauland

Fr

25

Okt.

2013

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2013 eine Änderung der Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum gutgeheissen. Damit wird den gemeinnützigen Bauträgern ermöglicht, zinsgünstige Darlehen nicht nur für Bauinvestitionen, sondern auch für den Erwerb von Bauland zu beanspruchen. Die Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist Teil des wohnungspolitischen Massnahmenpakets, das der Bundesrat im Mai dieses Jahres verabschiedet hat. Es zielt darauf ab, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum auszuweiten, ohne den Wohnungsmarkt und damit die Neubautätigkeit negativ zu beeinflussen.

Die Verordnungsänderung bezweckt eine Stärkung der gemeinnützigen Investoren, die preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen und mit ihren Angeboten zur Linderung der Wohnungsknappheit beitragen, die in einigen städtischen und stadtnahen Gebieten besteht. Gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) unterstützt der Bund den gemeinnützigen Wohnungsbau durch die Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) und durch Kredite zugunsten des so genannten Fonds de roulement. .... weiter lesen >>>

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