Fr
04
Jun.
2010
Der Bundesrat der Schweiz hat am 4. Juni 2010 gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 mit Übergangsfrist bis Ende 2011 in Kraft.
In einer ersten Etappe werden Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, deren Herkunft und Holzart relativ leicht ermittelt werden können, einer Deklarationspflicht unterstellt. Die Ausdehnung der Deklarationspflicht auf weitere Holzprodukte soll in einer späteren Etappe geprüft werden, wenn Klarheit über den Inhalt der künftigen EU-Regelung betreffend Holz
und Holzprodukte besteht, deren Umsetzung frühestens 2013 zu erwarten ist. Zur administrativen Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen ist vorgesehen, dass bei Kleinserien eine pauschale Deklaration der Herkunft genügt. .... weiter lesen >>>