Der BSHD ( Bundesverband der Säge- und Holzindustrie in Deutschland ) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der solidarischen Finanzierung der zentralen Holzabsatzförderung mit Bedauern zu Kenntnis genommen. Damit ist dem Holzabsatzfonds in der jetzigen Form die finanzielle Basis genommen.
BSHD-Präsident Dr. Josef Rettenmeier: „Der Holzabsatzfonds war und ist für unsere Branche ein wichtiges und entscheidendes Instrument. Hier wurde in den letzten Jahren sehr gute Arbeit geleistet“. Wir brauchen auch in Zukunft und insbesondere in der gegenwärtigen Marktsituation eine Organisation, die sich national wie international für eine verstärkte Holzverwendung und Holznutzung einsetzt. Dafür muss eine tragfähige branchenübergreifende Lösung und Finanzierung sichergestellt werden, so Dr. Rettenmeier.
Der BSHD setzt sich dafür ein, dass nun schnell eine neue Organisationsform mit allen Beteiligten gefunden wird, die die Aufgaben und Ziele der Holzabsatzförderung professionell übernimmt. Der BSHD wird dabei an zentraler Stelle konstruktiv mitarbeiten.
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