In der Schweiz wurde am 8. März 2011 durch den Ständerat ein Zeichen für den Klimaschutz gesetzt. In Zukunft soll es eine Bestimmung geben, die die Berücksichtigung der CO2-Reduzierung durch verbautes Holz auf eine gesetzliche Grundlage stellt.
In der Beratung zur Revision des CO2-Gesetzes in der Schweiz hat die kleine Kammer heute ein Zeichen für Holz gesetzt: Sie nahm mit dem Artikel 11a eine Bestimmung an, welche die Berücksichtigung der CO2-Senkenleistung von verbautem Holz auf eine gesetzliche Grundlage stellt.
„Die Leistung der Senken von verbautem Holz ist anrechenbar.“ Dieser Satz steht nach dem Willen des Ständerates fortan als Artikel 11a im CO2-Gesetz. „Damit setzt die Schweiz in der Klimapolitik über die Landesgrenzen hinaus ein bemerkenswertes und richtungsweisendes Zeichen“, sagt Matthias Eisfeld, Vertreter der CO2-Bank. „Die Anrechnung der Senkenleistung von verbautem Holz ist international akzeptiert. In der Schweiz wird aktiv für den Klimaschutz gehandelt. Deutschland ist dringend aufgefordert entsprechend nachzuziehen, um den Anschluss nicht zu verlieren. Deshalb muss eine entsprechende Regelung auch in das deutsche Klimaschutzgesetz aufgenommen werden“ so Matthias Eisfeld weiter.
Die Bearbeitung und Umsetzung des Gesetzes in der Schweiz soll über die CO2-Bank stattfinden. Ein offizieller Antrag wurde bereits gestellt.
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