Gelder des Holzabsatzfonds gehören der Branche



Das Bundeskabinett hat kürzlich entschieden, Gelder, die durch die Auflösung des landwirtschaftlichen Absatzfonds und des Holzabsatzfonds freigeworden sind, in den Bundeshaushalt zu überführen. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Unternehmen der Sägeindustrie“, sagt Dr. Klaus Böltz, Präsident des Bundesverbandes der Säge- und Holzindustrie (BSHD). Er kritisiert dieses Vorhaben mit Nachdruck: „Die Gelder sind von der Forstwirtschaft und der Sägeindustrie erwirtschaftet worden. Wir empfinden das als eine Sondersteuer für die betroffene Branche.“

Der Bundesverband Säge- und Holzindustrie fordert:
1.Die Restmittel aus dem Holzabsatzförderungsgesetz müssen an die Branche übertragen werden. Mit der Plattform Forst und Holz steht eine breit aufgestellte Organisationsstruktur zur Verfügung, die die aufwendungsgerechte Verwendung garantieren kann.
2.Die gesichert vorhandenen Geldmittel müssen der Plattform Forst und Holz vorzeitig, und nicht erst bei endgültiger Abwicklung des Holzabsatzfonds, zufließen.
3.Die anfallenden Kosten für das Verfahren sind dem Bundeshaushalt zuzuordnen.

Das Bundeskabinett macht sich mit seinem Entschluss ein von den Vertretern des Finanzministeriums dominierten Entwurf zum Auflösungsgesetz der beiden genannten Absatzfonds zu eigen. Der BSHD hatte bereits in seiner umfassenden Stellungnahme vom 23. September 2010 zum Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass dieser inakzeptabel ist. Die Einschätzung des Kabinetts, dass eine Rückführung der Mittel an die Zahler nicht administrierbar sei, ist die einzige Übereinstimmung, die der BSHD feststellen kann.

Autor:
Holzi am 16. Nov. 2010 um 06:44 Uhr
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