Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in seiner Sitzung am 16.03.2011 für die Verwendung der Restmittel aus dem Holzabsatzfonds zu Gunsten der Forst- und Holzwirtschaft entschieden. Nach dem Beschluss soll das Geld im Rahmen des Sondervermögens der Landwirtschaftlichen Rentenbank verwaltet und für die Förderung von Absatz und Innovation eingesetzt werden.
“Diese Entscheidung des Haushaltsausschusses ist ein wichtiger Schritt für die Forst- und Holzwirtschaft“, so DFWR-Präsident Georg Schirmbeck, MdB. Mit Blick auf die bevorstehende Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zur Auflösung des „Absatzförderungsfonds der deutschen Forst und Holzwirtschaft“ (Holzabsatzfonds) und der Frage der Verwendung der darin verbleibenden Mittel sah der ursprüngliche Gesetzentwurf die Zuführung der Mittel in den Bundeshaushalt vor.
„Wäre der Haushaltsausschuss dieser ursprünglichen Intention gefolgt,“ so Georg Schirmbeck „wäre die Herkunft der Mittel, die von tausenden Waldbesitzern und Unternehmen der Forst- und Holzwirtschaft stammen,schlichtweg missachtet und die Branche bestraft worden.“ Mit dieser Entscheidung des Haushaltsausschusses wurde die Voraussetzung geschaffen, um in Folge der Verabschiedung des Auflösungsgesetzes zielgerichtete Maßnahmen zum Wohle der Forst- und Holzwirtschaft über entsprechende Förderprogramme aus dem Sondervermögen der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu fördern.
DFWR-Präsident Schirmbeck: „Das Cluster Forst und Holz dankt allen, die dieses gute Ergebnis ermöglicht haben.“
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