Mit dem Begriff Qualität wird im Allgemeinen die Haltbarkeit und Langlebigkeit eines Produktes verbunden. Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) bezieht bei den Qualitätsanforderungen ihrer Möbel aber auch die Gesundheitsverträglichkeit der Materialien und die Umweltverträglichkeit der Produktion mit ein. Nur Möbel, die in einer Reihe von Tests die strengen Grenzwerte nicht überschreiten, erhalten das RAL-Gütezeichen „Goldenes M“.
„Wer beim Kauf von Stuhl, Tisch, Schrank & Co. in jeder Hinsicht auf Nummer sicher gehen will, sollte sich bei der Möbelauswahl besonders vom ‚Goldenen M’ leiten lassen“, empfiehlt DGM-Geschäftsführer Jochen Winning. Die ausgezeichneten Möbel sind von Fachleuten nicht nur auf Stabilität, Festigkeit, Verarbeitung, Funktionsfähigkeit und Sicherheit, sondern auch auf ihren Schadstoffgehalt hin getestet worden. Die Liste der Stoffe umfasst unter anderem Formaldehyd, Restlösemittel, FCKW, Schwermetalle und Flammschutzmittel. Dabei setzt die DGM manche höchstzulässige Menge geringer an als das Bundesministerium für Gesundheit. So gestattet der gesetzliche Grenzwert eine doppelt so hohe zulässige Menge an Formaldehyd als der Grenzwert der Gütegemeinschaft. „Unsere Güte- und Prüfbestimmungen sind bei vielen Stoffen bewusst strenger angesetzt, um eine Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch gütegeprüfte Möbel auszuschließen, selbst bei besonders em-pfindlichen Menschen“, betont Jochen Winning.
Neben den Schadstoffen werden Möbel, die auffällig oder untypisch riechen, auch auf ihre Geruchsemission überprüft. Denn ein belästigender Geruch kann für manchen Verbraucher ebenfalls eine Beeinträchtigung seines Wohlbefindens darstellen.
Damit Möbel das RAL-Gütezeichen bekommen, müssen sie aber nicht nur frei von unangenehmen Gerüchen und krankmachenden Schadstoffmengen sein; vielmehr muss der gesamte Produktionsweg gesundheits- und umweltfreundlich sein. So dürfen Holz und Holzwerkstoffe, die für Möbel verwendet werden, vorbeugend nicht mit bioziden Holzschutzmitteln behandelt worden sein. Beim Einsatz von Holzwerkstoffen, die ganz oder teilweise aus Alt- und/oder Resthölzern hergestellt wurden, muss außerdem durch Zertifizierung sichergestellt sein, dass nur unbelastetes Holz verwendet wurde. Der Ressourcenverbrauch einschließlich der aufzuwendenden Energie muss unter ökologischen Gesichtspunkten erfolgen, ebenso die Entwicklung und Konstruktion, die Verpackung, der Transport, die Nutzung, die Entsorgung bzw. Wiederverwertung und natürlich die gesamte Produktion der Möbel. „Schließlich“, so Jochen Winning abschließend, „soll sich der Möbelkäufer bei Möbeln mit dem ‚Goldenen M’ sicher sein, dass er mit den gütegeprüften Produkten seine Wohnung guten Gewissens einrichten kann.“ (DGM/hb)
Kommentar hinzufügen