HAF: Verfassungsgerichtsentscheidung nicht übertragbar



Vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Agrarabsatzfonds hat der Holzabsatzfonds (HAF) geprüft, welche Auswirkungen das Urteil auf die Absatzförderung im Forst- und Holzsektor hat. Diese Prüfung hat ergeben, dass auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der HAF und seine Finanzierung mit den Vorgaben des Verfassungsrechts im Einklang stehen. Das Holzabsatzfondsgesetz ist dannach weiterhin gültig und bildet eine wirksame und verfassungskonforme Grundlage für die zentrale Absatzförderung im Forst- und Holzsektor, so die Analyse des HAF.

Quelle: HAF

Autor:
Holzi am 09. Feb. 2009 um 12:15 Uhr
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